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HwO-Novelle

Handwerk sieht Nachbesserungsbedarf

Beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) haben die Verhandlungsergebnisse des Vermittlungsausschusses zur HwO-Novelle gemischte Gefühle geweckt.

Beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) haben die Verhandlungsergebnisse des Vermittlungsausschusses HwO-Novelle gemischte Gefühle geweckt.

Mit einem zweigeteilten Urteil hat der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Dieter Philipp, auf das Ergebnis des Vermittlungsausschusses reagiert. Positiv bewertete der ZDH-Präsident, dass für das Handwerk nun "Rechtssicherheit" geschaffen worden ist. "Die monatelange Verunsicherung in den Betrieben und Handwerksorganisationen zusätzlich zu den schwerwiegenden wirtschaftlichen Problemen ist damit endlich beendet", meinte Philipp in einer ersten Reaktion auf das Vermittlungsergebnis.

Das Vermittlungsergebnis sieht vor, dass insgesamt 41 von den ursprünglich 94 Vollhandwerksberufen übrig bleiben. In diesen Gewerken bleibt der Meisterbrief Voraussetzung für die Selbstständigkeit im Handwerk. "Damit wird die enorme gesamtgesellschaftliche Leistung des Handwerks für Ausbildung und Qualifizierung in Deutschland ausdrücklich anerkannt.

Kritisch bewertet Philipp dagegen, dass das Prinzip der geprüften Qualität bei der so genannten Altgesellenregelung nicht hinreichend berücksichtigt wird. Philipp sagte, dass sich Gesellen dem Vernehmen nach bereits nach sechs Jahren davon vier in leitender Position selbstständig machen können. Wie berichtet, macht sich die Bundesregierung für diese Regelung nicht zuletzt auf Druck der EU stark. Der ZDH vertritt nach Philipps Worten dagegen die Position, dass die Gesellen die notwendigen kaufmännischen Kenntnisse und die Eignung als Ausbilder vor dem Schritt in die Selbstständigkeit nachweisen müssen.

Der Vermittlungsausschuss nun wohl noch letzten Schliff an die Neuregelung der Handwerksordnung legen. Die endgültige Entscheidung über die künftige Form des Handwerksrechts wird dann aller Wahrscheinlichkeit bereits in Kürze fallen.

Unterdessen kursiert eine Liste mit den Gewerken für die auch weiterhin eine Bindung der Selbstständigkeit besteht. Demnach zählen künftig folgende Gewerke zur Anlage A der Handwerksordnung:

Augenoptiker

Konditoren

Bäcker

Kraftfahrzeugtechniker

Boots- und Schiffsbauer

Landmaschinenmechaniker

Brunnenbauer

Maler und Lackierer

Büchsenmacher

Maurer und Betonbauer

Chirurgiemechaniker

Metallbauer

Dachdecker

Ofen- und Luftheizungsbauer

Elektromaschinenbauer

Orthopädieschuhmacher

Elektrotechniker

Orthopädietechniker

Feinwerkmechaniker

Schornsteinfeger

Fleischer

Seiler

Frisöre

Steinmetzen und Steinbildhauer

Gerüstbauer

Straßenbauer

Glasbläser, Glasapparatebauer

Stukkateure

Glaser

Tischler

Hörgeräteakustiker

Vulkaniseure und Reifenmechaniker

Informationstechniker

Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer

Installateur- und Heizungsbauer

Zahntechniker

Kälteanlagenbauer

Zimmerer

Karosserie- und Fahrzeugbauer

Zweiradmechaniker

Klempner

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