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Rauchmelder an der Decke.

Recht

Die Piepton-Klage: der Rauchmelder in der Zwischendecke

Wenn Rauchmelder piepen, muss die Batterie ausgetauscht werden. Doch in diesem Fall ging das nicht ohne Weiteres. Ein Handwerker stand deshalb vor Gericht.

Alle 30 Sekunden ein Piepen in der Wohnung – das nervt! Nach längerer Suche stellt sich heraus, dass die Ursache eine fast leere Batterie in einem Rauchmelder ist, den ein Handwerker bei Renovierungsarbeiten hinter einer Zwischendecke verschwinden ließ. Für die Eigentümer der Wohnung war der Schuldige klar: Der Handwerker, der die Rigipsdecke eingezogen hat. Das Amtsgericht Hannover sah die Sache allerdings anders. Doch warum?

Der Fall: Der Wohnungseigentümer hatte zunächst einen Elektriker damit beauftragt, die an den Zimmerdecken befindlichen Rauchmelder zu demontieren. Anschließend erhielt der angeklagte Trockenbauer den Auftrag, die Decken abzuhängen und eine Zwischendecke einzuziehen. Später trat das Problem mit dem Rauchmelder auf. Der Eigentümer behauptete daraufhin, dass der Trockenbauer das abmontierte Gerät wieder angebracht habe.

Das Urteil: Das Amtsgericht Hannover stellte sich allerdings auf die Seite des beklagten Handwerkers. Es sei viel plausibler, dass der Elektriker den Rauchmelder schlicht vergessen habe und der Trockenbauer ihn nicht als solchen erkannt habe. Denn vermutlich habe der Rauchmelder wie eine Auf-Putz-Dose ausgesehen.

Vor diesem Hintergrund stellte das Gericht klar: Handwerker dürfen grundsätzlich darauf vertrauen, dass andere Unternehmen sachgerecht arbeiten. Eine Verpflichtung, die vorangegangenen Arbeiten des Vorgewerks vertiefend zu prüfen, habe in diesem Fall nicht bestanden.

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 10. August 2018, Az. 412 C 2882/18

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