"Das
willkürliche Überschreiten der Zahlungsfristen kann für mittelständische Unternehmen Existenz gefährdend werden und ist häufig eine Insolvenzursache", teilte Kammer-Geschäftsführer Wolfgang Borgert mit. Auch die öffentliche Hand lasse sich bei
der Begleichung von Handwerkerrechnungen oft viel Zeit.
Nach Einschätzung Borgerts hat das am 1. Mai vergangenen Jahres in Kraft tretende Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen noch nicht zu einer Verbesserung des Zahlungsverhaltens geführt. Die sofortige Erhöhung der Verzugszinsen nach Ablauf der Zahlungsfrist sei zwar ein guter
Ansatz, doch fehle vielen Vorschriften die notwendige Realitätsnähe. "Nach wie vor bleibt es problematisch, wenn der Schuldner behauptet, die Rechnung nicht erhalten zu haben", betonte der Kammer-Geschäftsführer.