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Handwerksordnung: Unterschiedliche Stimmen in der SPD

Handwerksordnung: Keine Einigkeit in der SPD

Für 67 Prozent der Handwerksbetriebe soll die Meisterprüfung als Voraussetzung zum Führen des Unternehmens erhalten bleiben. Mit dieser Aussage hat Bundesminister Wolfgang Clement die Pläne der Bundesregierung zur Neustrukturierung der Handwerksordnung konkretisiert.

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Die Eckdaten, mit denen Gerhard Schröder unlängst für eine Menge Wirbel im Handwerk gesorgt hat, stellt Clement nicht infrage. Danach werden Gesellen nach zehnjähriger Berufstätigkeit einen Rechtsanspruch auf die selbstständige Ausübung ihres Handwerks erhalten. Und: Wer einen Betrieb mindestens fünf Jahre geführt hat, soll auch ausbilden dürfen.

Die so genannten Gefahren geneigten Handwerke sollen von der Neustrukturierung verschont bleiben. Darunter fallen besonders die Berufsbilder rund um den Bau sowie der Nahrungsmittel- und Gesundheitshandwerke.

Dass die Diskussion um eine neue Handwerksordnung allerdings noch lange nicht beendet ist, zeigt sich auch innerhalb der SPD. Ludwig Stiegler, Mitglied des SPD-Parteivorstands und Stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion, hat sich jetzt als Anhänger des Meisterbriefs bezeichnet. Seine Begründung: Die kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Ausbildung vieler Handwerksunternehmer ist nicht auf dem heutigen Stand. Ich bin eher für eine Vertiefung der betriebswirtschaftlichen Qualifikationen bei der Meisterausbildung. Das werde ich auch dem Kanzler sagen.

Meistern Handwerksbetriebe ihre unternehmerische Tätigkeit besser als andere Mittelständler? Betrachtet man die Ergebnisse der Frühjahrsumfrage des Verbandes der Vereine Creditreform, spricht viel dafür. Danach gibt es zwar auch eine steigende Insolvenzhäufigkeit im Handwerk. Gleichwohl ist sie um zwei Drittel niedriger als in anderen mittelständischen Branchen.

Die entsprechenden Gesetzesänderungen, die für die Verwirklichung der Reformpläne nötig sind, werden nach Clements Zeitplan bereits im Januar 2004 in Kraft treten. Als Entwürfe sollen sie noch vor Ostern zur Beratung kommen, spätestens bis zur Sommerpause dem Bundesrat zur Entscheidung vorliegen.

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