Wer darf einen Handwerksbetrieb gründen? Wer kann Inhaber eines Betriebs sein? Was sind "einfache Tätigkeiten"? Diese und weitere Fragen beantwortet in kompakter Form das Faltblatt "Neue Möglichkeiten neue Chancen" der hanseatischen Kammer. Eine Tabelle macht auf leicht verständliche Weise deutlich, wer nach der neuen Handwerksordnung (HwO) ausbilden darf. Zudem findet sich eine alphabetische Übersicht über die zulassungspflichtigen (Anlage A) und zulassungsfreien Gewerke (Anlage B1).
Das Faltblatt umfasst vier Seiten und kann in der Handwerksrolle der Kammer unter der Telefonnummer 040/35905-215 bestellt werden. Es steht auch im Internet als kostenloser Download zur Verfügung.
Link: