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Urteil

Handy aufladen am Steuer verboten

60 Euro und ein Punkt in Flensburg: So viel kostet es, wenn Sie Ihr Mobiltelefon während der Fahrt an ein Ladegerät anschließen.

Wer am Steuer mit einem Handy am Ohr erwischt wird, macht sich strafbar. Doch nicht nur so ein Telefonat kann Geld und einen Punkt kosten, wie jetzt ein Lkw-Fahrer feststellen musste: Der Mann war von der Polizei dabei beobachtet worden, wie er während der Fahrt ein Mobiltelefon in der Hand hielt. Die Kontrolle ergab: der Mann hatte das Handy während der Fahrt an das Ladesystem seines Fahrzeugs angeschlossen. Daraufhin wurde er wegen verbotswidriger Nutzung des Mobiltelefons zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Euro verurteilt. Außerdem bekam er einen Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg.

Gegen dieses Urteil legte der Mann Einspruch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg ein. Er habe keine Funktion des Mobiltelefons genutzt, sondern es lediglich aufgeladen. Die Strafe sei daher ungerechtfertigt.

Das OLG entschied anders: Das Nutzungsverbot nach § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) beziehe sich nicht alleine auf Funktionen des Geräts. Vielmehr sei jede Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons sei für den Fahrer verboten, wenn er das Gerät dabei „aufnehmen oder halten“ müsse.

Durch das Verbot solle gewährleistet werden, dass der Fahrer „beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei habe“. Die Nutzung schließe daher auch Tätigkeiten zur Vorbereitung der Nutzung wie das Anschließen zum Laden ein. (Beschluss vom 7. Dezember 2015. Az. 2 Ss (OWi) 290/15)

(jw)

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