Beim Umtausch eines Handys kann der Verbraucher nur auf die Kulanz des Anbieters hoffen. Denn ein einmal abgeschlossener Vertrag über einen Mobilfunktelefon-
Kauf und Telekommunikationsdienstleistungen ist laut der Zeitschrift "Connect" grundsätzlich bindend. Ausnahme: Bei erwiesenen Mängeln kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Hier behalten sich die Händler jedoch häufig ein Nachbesserungsrecht vor. Zulässig sind bis zu drei Reparaturen, erst danach kann der Kunde aus dem Vertrag aussteigen.
Besser haben es Handy-Kunden, die ihr Gerät im Internet bestellt haben und es nicht für geschäftliche Zwecke brauchen. Sie dürfen den Mobilfunk-Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Diese Frist beginnt erst mit dem Hinweis des
Verkäufers auf diesen Anspruch des Kunden. Wer allerdings munter drauflos telefoniert, hat auch bei einem Handy-Kauf via Web schlechte Karten: Sobald das Gerät benutzt wird, erlischt das Widerrufsrecht und der Vertrag ist gültig.