Die von der Bundesregierung bislang abgelehnte
Einbeziehung von Wohneigentum in die private Altersvorsorge bleibt
nach Überzeugung der Haus- und Grundeigentümer notwendig und auch
steuerlich machbar. Erfolge dies nicht, fehlte ausgerechnet eine der
bewährtesten Altersversorgungen unter den begünstigten Anlageformen,
sagte Haus-und-Grund-Präsident Friedrich-Adolf Jahn.
"Wir wollen keine Sondertouren, sondern eine echte Chancengleichheit
am Markt". Geringer verdienende Haushalte könnten sich nicht
zusätzliche Altersvorsorge und Wohneigentum zusammen leisten.
Die von Finanzminister Hans
Eichel (SPD) als problematisch angesehene nachgelagerte Besteuerung
von Wohneigentum sei lösbar. Denkbar sei, im Ruhestand den
"anteiligen Nutzungswert" eines Hauses laufend zu besteuern. Dazu
müsse das Finanzamt eine fiktive Miete festsetzen. Favorisiert werde
aber eine Einmalbesteuerung zu dem Zeitpunkt, an dem das in einem
Rentensparplan angesammelte Kapital entnommen und in selbstgenutztes
Eigentum investiert wird.
Der Verband der privaten Bausparkassen wandte sich gegen eine
Besteuerung von Wohneigentum im Alter. Bislang hätten sich die
Menschen darauf verlassen, dass sie dann mietfrei wohnen könnten und
nicht steuerlich belastet würde, erklärte Hauptgeschäftsführer
Andreas Zehnder. "Wer Wohneigentum in das Riestersche
Altersvorsorgekonzept pressen will, legt die Axt an die
Eigentumskultur in Deutschland."