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Höhere Steuern und Handy-Verbot

Höhere Steuern und Handy-Verbot

Neues Jahr, neues Recht: Was sich 2001 für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer alles ändert.

Höhere Steuern belasten im Jahr 2001 die Kassen der Autofahrer. Die Kfz-Steuer erhöht sich ab Januar für alle Fahrzeuge mit Motoren, die nicht den neuen Abgasvorschriften entsprechen. Für Euro-2-Benziner steigt der Satz zum Beispiel von 13,20 Mark auf 21,20 Mark pro angefangene 100 ccm Hubraum. Vor allem Gebrauchtwagenkäufer sollten daher verstärkt auf die Einstufung achten.

Außerdem tritt zum Jahreswechsel die dritte Stufe der Ökosteuer in Kraft. Dadurch wird die Mineralölsteuer um sechs Pfennig plus Mehrwertsteuer pro Liter Benzin oder Diesel angehoben. Für Pendler sollen die Mehrkosten durch eine höhere Entfernungspauschale aufgefangen werden, die bei der Steuer in Abzug gebracht werden kann. Vorgesehen sind 70 Pfennig pro Kilometer bei kurzen Strecken und 80 Pfennig ab elf Kilometer Fahrstrecke. Ab 60 Kilometer beziehungsweise 10.000 Mark müssen die Fahrkosten nachgewiesen werden.

Ab Februar darf während der Fahrt nicht mehr per Handy telefoniert werden. Das Verbot gilt - auch für Radfahrer - für alle Funktionen des Telefons, also gleichfalls für das Anwählen und das Versenden von Nachrichten. Nur die Kurzwahl

darf benutzt werden. Die Bedienung per Lenkradsatellit oder Spracherkennung ist ebenfalls erlaubt. Ab April wird der Verstoß gegen das neue Gesetz mit einem Bußgeld von 60 Mark für Autofahrer und einem Verwarnungsgeld von 30 Mark für Radfahrer geahndet.

Neue Verkehrsregeln ab Februar

Ab Februar ändern sich auch einiges im Verkehrsrecht:

Kreisverkehr:

In Kreisverkehren, die mit dem neuen Verkehrszeichen 215 (Kreis aus drei weißen Pfeilen auf blauem Grund) ausgeschildert sind, hat der Kreis grundsätzlich Vorfahrt und beim Einfahren darf nicht mehr geblinkt werden. Beim Ausfahren bleibt es bei der Blinkpflicht. Im Bereich des Kreises gilt ein absolutes Halteverbot.

Reißverschluss:

Fällt im Straßenverlauf eine Fahrbahn weg - etwa an Autobahnbaustellen -, so darf mit dem Einfädeln nach dem Reißverschlusssystem erst kurz vor der Verengung begonnen werden.

Tempo-30-Zonen:

Abseits von Vorfahrtsstraßen muss verstärkt mit Tempo-30-Zonen mit grundsätzlicher Rechts-vor-Links-Regelung gerechnet werden. Denn die Ausweisung dieser Zonen wird für die Städte und Gemeinden vereinfacht.

Radfahrer:

Radfahrer dürfen in speziell gekennzeichneten Einbahnstraßen auch weiterhin in Gegenrichtung fahren. Die Regelung ist nach Beendigung der bis zum 31. Dezember 2000 dauernden Testphase in die Straßenverkehrsordnung übernommen worden.

Lkw-Führerschein:

Lkw-Fahrer des Jahrgangs 1950 und älter müssen bis zum 31. Dezember 2000 ihren alten Führerschein der Klasse zwei gegen die rosa Plastikkarte der Klasse C, CE oder D eingetauscht haben. Sonst verfällt die Berechtigung, einen Lkw über 7,5

Tonnen zu fahren. Für den Antrag müssen der Personalausweis, ein Passbild und der alte Führerschein sowie die Nachweise einer ärztlichen Untersuchung und einer Überprüfung des Sehvermögens vorgelegt werden. Wer den Termin verpasst, kann

innerhalb von zwei Jahren noch einen Antrag auf Verlängerung der Lkw-Fahrerlaubnis stellen.

Höchstgeschwindigkeit sechs km/h:

Ab dem Jahreswechsel sind Pkw mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von sechs km/h verboten, die bislang zulassungs- und steuerfrei auf unseren Straßen fahren durften. Für Schwerbehinderte gibt es einen neuen Ausweis, der ihnen in ganz Europa das Parken auf den speziellen Behinderten-Parkplätzen erlaubt.

Alkohol:

Noch nicht endgültig entschieden ist über den Gesetzentwurf, der bereits ab 0,5 Promille ein einmonatiges Fahrverbot, 500 Mark Geldbuße und vier Flensburg-Punkte vorsieht. Das gleiche gilt für das Verbot von Radarwarngeräten, das in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden soll.

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