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Inhaltsverzeichnis

Steuern

Horrende Säumniszuschläge: So holen Sie Ihr Geld zurück

Bei der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen fallen häufig Säumniszuschläge an, die in die Tausende gehen. Inzwischen können Sie die oft zurückfordern.

Auf einen Blick:

  • Teure Säumniszuschläge: Bei der Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen kommen nicht selten Gebühren oben drauf, die die Forderung nochmal um 20 Prozent anheben.
  • Die gute Nachricht: Seit einem Urteil des Bundessozialgerichts von Ende 2018 haben Unternehmer gute Chancen die hohen Beträge zurückzufordern.
  • Von der Möglichkeit können Unternehmen Gebrauch machen, die in den letzten vier Jahren einen Beitragsbescheid mit Säumniszuschlägen erhalten haben, erklärt der Fachanwalt für Sozialrecht Michael Klatt.
  • Die Erfahrung des Juristen: In vielen Fällen genüge zur Rückforderung bereits ein professionelles Schreiben an den Sozialversicherungsträger. Ist das noch nicht erfolgreich, bleibe noch der Rechtsweg.
  • Excel-Rechner: Sie wollen Säumniszuschläge selbst berechnen? Laden Sie sich einfach den kostenlosen handwerk.com-Excel-Rechner herunter. Nach der Eingabe von Beitragshöhe und Nachzahlungszeitraum wird Ihnen direkt das Ergebnis angezeigt.

Kleiner Fehler, große Wirkung. Wer schon mal für ein paar Monate Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen musste, der weiß, dass da unangenehme Summen zusammenkommen können. Dabei belasten nicht nur die Beiträge selbst die Finanzen des Unternehmens – die zusätzlich erhobenen Säumniszuschläge können die geschuldete Summe noch einmal deutlich in die Höhe treiben. Und zwar umso höher, je länger die Fälligkeit zurückliegt.

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„Da die Beitragsschuld häufig erst bei einer Betriebsprüfung auffällt und sich über ein paar Jahre angehäuft hat, betragen die Säumniszuschläge nicht selten über 20 Prozent von der eigentlichen Beitragsforderung“, erklärt der Oldenburger Fachanwalt für Sozialrecht Michael Klatt. Da kommen schnell mehrere Tausend, manchmal zehntausende Euro zusammen.

Die gute Nachricht für Unternehmer: In vielen Fällen können Sie sich bereits gezahlte Säumniszuschläge zurückholen. Warum ist das jetzt möglich? „Ende 2018 hat das Bundessozialgericht ein richtungsweisendes Urteil gefällt“, erklärt Klatt. Konkret habe das Bundessozialgericht entschieden, dass auf Beitragsschulden, die nicht vorsätzlich entstanden sind, keine Säumniszuschläge erhoben werden dürfen (Aktenzeichen: b12r15/18R).

Säumniszuschläge: So war es bisher

Der Unterschied zur Rechtspraxis bis dahin: „Bei der Erhebung von Säumniszuschlägen war es zuvor Usus davon auszugehen, dass der Unternehmer die Rückzahlung selbst verschuldet hat“, erklärt Rechtsanwalt Klatt. Grundlage für die Säumniszuschläge ist eine Bestimmung aus dem Vierten Sozialgesetzbuch. Darin besagt § 24 SGB IV verkürzt: „Für Beiträge, die der Zahlungspflichtige nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt hat, ist ein Säumniszuschlag zu zahlen.“

Für Arbeitgeber interessant ist nun Absatz 2 des Paragrafen: „Wird eine Beitragsforderung durch Bescheid mit Wirkung für die Vergangenheit festgestellt, ist ein darauf entfallender Säumniszuschlag nicht zu erheben, soweit der Beitragsschuldner glaubhaft macht, dass er unverschuldet keine Kenntnis von der Zahlungspflicht hatte.“ Hier setzt das Urteil des Bundessozialgerichts an. „Demnach muss Seitens des Arbeitgebers mindestens bedingter Vorsatz vorliegen, damit auf die Beitragspflicht Säumniszuschläge erhoben werden dürfen“, erklärt der Oldenburger Rechtsanwalt.

Und die Beweispflicht liegt nicht beim Arbeitgeber, sondern beim Sozialversicherungsträger. Er müsse dem Arbeitgeber nachweisen, dass dieser von seiner Beitragspflicht wusste oder zumindest davon ausgehen musste, dass eine Beitragspflicht bestand. „Für diesen Nachweis braucht es nachprüfbare Anhaltspunkte wie zum Beispiel schriftlichen Informationsaustausch. Weil der meist fehlt, sind die Erfolgsaussicht für Arbeitgeber sehr gut, sich die Säumniszuschläge zurückzuholen“, sagt Klatt.

So holen Sie sich Ihre Säumniszuschläge zurück

„Wer in den vergangenen vier Jahren einen Beitragsbescheid mit Säumniszuschlägen erhalten hat, kann einen Überprüfungsantrag stellen“, sagt Rechtsanwalt Michael Klatt. Um die Erfolgsaussichten des Schreibens zu erhöhen, sei es nötig eine gute Begründung abzugeben, warum es sich bei den nicht gezahlten Beiträgen nicht um Vorsatz gehandelt habe. Auch sollte der Hinweis enthalten sein, dass man die Auseinandersetzung vor Gericht suche, wenn dem Antrag nicht nachgekommen wird. „Ich würde jedem empfehlen so ein Schreiben mit Hilfe eines Anwalts aufzusetzen“, sagt Klatt.

Der Überprüfungsantrag werde dann von dem Sozialversicherungsträger bearbeitet. „Ergibt die Prüfung keine Anhaltspunkte für bedingten Vorsatz, findet die Korrektur schon mal außergerichtlich statt und das Unternehmen erhält die gezahlten Säumnisbeträge zurück“, sagt der Fachanwalt für Sozialrecht. Wird die Erstattung abgelehnt, könne man in Widerspruch gehen und schließlich klagen. „Die Erfolgsaussichten sind bei den Sozialgerichten gut, denn sie orientieren sich am Urteil des Bundessozialgerichts“, erklärt Klatt. Seine Kanzlei habe inzwischen rund 50 Mandaten bei der Rückforderung von Säumniszuschlägen begleitet. „Etwa ein Drittel der Fälle landet vor Gericht, die anderen bekommen ihr Geld mit weniger Aufwand zurück.“

Wie kann es zu Nachforderungen und Säumniszuschläge kommen?

Die Sozialversicherungsträger wie Krankenkassen und die Gesetzliche Rentenversicherung müssen auf nicht pünktlich gezahlte Beiträge Säumniszuschläge erheben. An Szenarien über die Arbeitgeber versehentlich Nachforderungen mit Säumniszuschlägen auslösen, mangelt es laut Rechtsanwalt Michael Klatt nicht.

„Das kann durch Dinge passieren wie Nachtarbeit, Wochenendarbeit und alle möglichen Zuschläge auf die keine zusätzlichen Sozialversicherungsabgaben gezahlt worden“, sagt er. Manchmal genüge als Auslöser schon eine fehlerhafte Abrechnung eines Arbeitnehmers. „Oder ein Arbeitnehmer ist freiwillig gesetzlich krankenversichert und übersieht, dass er die Beitragsbemessungsgrenze unterschritten hat, weswegen eine Pflichtversicherung besteht.“

Hinzu kämen die besonders teuren Fälle, in denen ein Unternehmen mit freien Mitarbeiter oder Soloselbständigen arbeitet und sich herausstellt, dass es sich um abhängige Beschäftigung handelte. „Da ein Zahlungsrückstand in der Regel rückwirkend festgestellt wird, müssen Unternehmen die Beitragszahlungen versäumt haben auch im Regelfall mit Säumniszuschlägen rechnen“, sagt Klatt.

So hoch können Säumniszuschläge werden

Um welche Summen handelt es sich bei Säumniszuschlägen im Regelfall? Das hängt davon ab, wie lang das Unternehmen mit der Beitragszahlung bereits in Verzug ist. „Im Regelfall bezieht sich eine Beitragsrückforderung auf einen Zeitraum von maximal vier Jahren“, erklärt Michael Klatt. Grund: Die Rentenversicherungsträger prüfen im Turnus von vier Jahren, ob Arbeitgeber alle Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung gezahlt haben.

So werden die Säumniszuschläge berechnet: Angenommen Sie haben ab einem bestimmten Monat konstant zu wenig Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, dann zahlen Sie auf die Beitragsschuld zunächst ein Prozent Säumniszuschlag für den ersten Monat. Im zweiten Monat zahlen Sie zusätzlich 1 Prozent für den ersten Monat und 1 Prozent für den zweiten Monat. Im dritten Monat zahlen Sie erneut zusätzlich 1 Prozent für den ersten, 1 Prozent für den zweiten und 1 Prozent für den dritten Monat. Wird erst nach einem Jahr festgestellt, dass Sie für 12 Monate zu wenig Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, liegen die Säumniszuschläge bei 6,5 Prozent der Beitragsschuld. Nach vollen vier Jahren sind es bereits 24,5 Prozent.

„Sollte die letzte Prüfung eines Unternehmens bereits weiter als vier Jahre zurückliegen, kann die Betriebsprüfung auch für die vorherigen Jahre erfolgen“, erklärt der Fachanwalt für Sozialrecht. So seien Beitragsnachforderungen sogar für einen Zeitraum von zehn Jahren mit entsprechend hohen Säumniszuschlägen möglich. Hier lohne es sich für Unternehmen besonders aktiv zu werden. „Sie können sich gegen die Säumniszuschläge für den vollen Zeitraum wehren“, sagt Klatt.

Download Excel-Rechner: Säumniszuschläge selbst berechnen

Berechnen Sie mögliche Säumniszuschläge bequem selbst: Hier können Sie unseren kleinen Excel-Rechner zur Berechnung von Säumniszuschlägen herunterladen. Einfach Monatsbeitrag und Zeitraum eingeben und Ergebnis ablesen.

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