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Kosten der Steuerberatung

Honorar mit dem Steuerberater neu verhandeln

Die Regeln der Steuerberatervergütung wurden geändert: Jetzt dürfen die gesetzlichen Gebühren unter- aber auch überschritten werden. Steuerberater müssen darüber informieren. Und Mandanten sollten übers Honorar reden.

Haben Sie in diesen Tagen eine Nachricht von Ihrem Steuerberater bekommen, dass die Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) geändert wurden? Zu dieser Information sind Steuerberater seit dem 23. Juli 2016 durch eine Reform der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gezwungen. Nach der Gesetzesänderung dürfen Steuerberater niedrigere, aber auch höhere Gebühren als die gesetzlich vorgeschriebenen vereinbaren (§ 4 Absatz 3 StBVV) – und müssen zudem ihre Mandanten über diese Neuerung informieren (§ 4 Absatz 4 StBVV).

Hintergrund: Ursprünglich stand die ganze Vergütungsverordnung auf der Kippe. Die Europäische Kommission hatte deswegen gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Dem Vertragsverletzungsverfahren entging Deutschland durch die Reform der StBVV.

Steuerberater müssen informieren
„Diese neue Informationspflicht war die von den Steuerberatern zu schluckende Kröte, um die StBVV überhaupt zu erhalten“, verrät der Berliner Steuerberater Reinhard Schinkel vom Kanzleiverbund HSP Steuer, dessen Zentrale in Hannover ist.

Meist laufen die Mandate über viele Jahre und deshalb wollen die meisten Steuerberater auch keine „schlafenden Hunde“ wecken. Deshalb werden viele versuchen, diese Informationspflicht möglichst so zu erfüllen, dass den Mandanten die Möglichkeit, das Honorar neu zu verhandeln, nicht unbedingt gleich auffällt. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • eine Ergänzung der Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB),
  • Zusatzklausel im Steuerberatungsvertrag oder
  • in einer Vollmacht oder
  • eine Mitteilung in einer Honorarrechnung.

„Bezahlt der Handwerker die Rechnung mit dieser Mitteilung, dann kann der Steuerberater davon ausgehen, dass er die Information empfangen hat. Damit ist die Informationspflicht des Beraters erfüllt“, erklärt Schinkel. Denn vorgeschrieben ist die „Textform“. Gemeint ist, dass der Steuerberater schriftlich über die Gesetzesänderung aufzuklären hat. Und auch die Vereinbarung eines Honorars, das von der StBVV abweicht, muss in Textform erfolgen – beispielsweise als E-Mail. Schinkel: „Antwortet der Handwerker auf ein entsprechendes Honorarangebot mit „Einverstanden oder ja“, dann genügt dies als Vereinbarung. Eine Unterschrift oder ein mit „Vertrag“ überschriebenes Dokument ist nicht erforderlich.“



Verhandlungsspielraum beim Honorar

Wichtig: Dieser deutlich größere Spielraum bei den Steuerberatergebühren gilt nur für außergerichtliche Angelegenheiten. Zudem muss das vereinbarte Honorar in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen. Damit haben es Handwerker selbst in der Hand, ihre Kosten für die Steuerberatung zu senken.



Dass die Kosten hierfür immer wieder kritisiert werden, offenbart die im Juni 2013 veröffentlichte

Studie der Steuerberatergenossenschaft Datev

. Obwohl sich darin 91 Prozent der Handwerker zufrieden oder sehr zufrieden mit ihrem Steuerberater zeigen, sind die Kosten und mangelnde Branchenkenntnis häufige Reibungspunkte.



Mit der StBVV-Reform ist es nun legal und legitim, dass Handwerker ein niedrigeres Honorar als bisher mit ihrem Steuerberater vereinbaren können. Bisher mussten Berater, die von der StBVV abwichen, aufpassen. Denn immer wieder mahnten Steuerberaterkammern „Discount-Steuerberater“ ab. Nun dürfen sie niedrigere Gebühren vereinbaren und abrechnen, wenn sie mit den Steuererklärungen, der Finanzbuchhaltung, der Gehaltsabrechnung und anderen Dienstleistungen für den Handwerker einen geringeren Aufwand hatten.



Tipps, um Beratergebühren zu senken

Als Handwerker haben Sie selbst den Hebel in der Hand, die Kosten für die Steuerberatung zu senken. Folgende Tipps helfen dabei:


  • Ordnen Sie rechtzeitig Ihre Belege und strukturieren Sie diese bestmöglich nach Ausgaben- und Einnahmenkategorien, die Sie gemeinsam mit der Steuerkanzlei festlegen sollten.
  • Liefern Sie Ihre Daten pünktlich und geordnet. Halten Sie sich an vereinbarte Termine.
  • Nutzen Sie die Chancen der Digitalisierung. Papiergebundene Buchführung ist zeitaufwendig. Der Trend geht hin zu eingescannten und elektronisch verarbeiteten Belegen.
  • Buchen Sie selbst. Programme wie „Unternehmen online“ der Datev ermöglichen eine digitale Buchhaltung, auf die Sie selbst und auch der Steuerberater zugreifen können. Es können zudem Belege digitalisiert und im Rechenzentrum gespeichert werden. Alternativ können Sie auch andere Programme wie Lexware einsetzen. Die meisten Steuerberater sind jedoch Datev-Anwender.
  • Am besten klären Sie in einem persönlichen Gespräch die Arbeitsaufteilung zwischen Ihrem Handwerksunternehmen und der Kanzlei. Falls Sie dem Steuerberater auf diese Weise viel Kleinarbeit erspart haben, haben Sie eine gute Verhandlungsposition das Honorar des Beraters zu drücken. Steuerberater leiden immer mehr unter Personalknappheit.
  • Weitere Tipps sowie konkrete Beispiele zu Steuerberatergebühren und zur Frage, wie Sie einen passenden Steuerberater finden können, finden Sie hier.
Leistungen zählen mehr als der Preis

Handwerker sollten jedoch bei den Steuerberaterleis­tungen nie allein auf den Preis schauen. Ein guter und unternehmerisch orientierter Steuerberater kann Ihnen langfristig viel Geld sparen und ist auch sein Honorar wert. So zeigt die Nachfolgestudie der Datev aus dem Jahr 2016, dass das Preisimage bei den 500 befragten kleinen und mittleren Unternehmen als gut wahrgenommen wird. Insbesondere, wenn nur tatsächlich beanspruchte Leistungen abgerechnet werden. Und dies sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klar vereinbaren.



(ur)

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