Der Prozess um illegale Preisabsprachen
beim Bau kommunaler Schimmbäder im gesamten Bundesgebiet ist mit Haftstrafen auf Bewährung sowie hohen Geldstrafen
beendet worden. Das Landgericht Frankfurt verurteilte einen 58-
jährigen Ex-Geschäftsführer eines Wiesbadener Unternehmens zu
Bewährungsstrafen und einer Geldstrafe von 100.000 Mark (51.150
Euro). Ein 63-jähriger ehemaliger Geschäftsführer desselben
Unternehmens wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung
verurteilt und muss 50.000 Mark zahlen.
Der Staatsanwalt hatte zweijährige Bewährungsstrafen sowie
zusätzliche Geldstrafen bis zu 69.000 Mark gegen die beiden
ehemaligen Geschäftsführer beantragt. Die beiden Ex-Geschäftsführer
sollen an Preismanipulationen bei zahlreichen Schwimmbad-
Bauprojekten im gesamten Bundesgebiet im Zeitraum 1993 bis 1998
beteiligt gewesen sein. Der Gesamtschaden in Folge überhöhter
Baupreise belief sich laut Anklage auf insgesamt mindestens 2,5
Millionen Mark.