Rüdiger Boldt ist dauergenervt. Ständig bekommt er Post von unseriösen Branchenverzeichnis-Anbietern. Der Inhaber der Firma „Itelko – Computer und Telekommunikation“ in Drestedt hat inzwischen eine ganze Sammlung solcher Schreiben, darunter zum Beispiel einen Brief der Berliner GES Registrat GmbH (wir berichteten). Durch ihre amtliche Aufmachung sind sie nicht sofort als Werbung zu erkennen. Wer das Kleingedruckte nicht genau liest und vorschnell unterschreibt, bei dem schnappt die Vertragsfalle zu. Rechnungen und Abmahnungen sind die Folge.
„Immer wieder der gleiche Mumpitz“, schimpft der Informationstechnikermeister. „Das Geschäftsmodell basiert auf einer Täuschung, und aus meiner Sicht kann nur der Gesetzgeber daran etwas ändern, indem er diese Masche als sittenwidrig einstuft.“ Deshalb schrieb Boldt an das Niedersächsische Justizministerium. Sein Appell an die Landesvertreter: „Schaffen Sie eine rechtliche Grundlage gegen solche Geschäftsmodelle.“
Das Ministerium leitete seine E-Mail an die Landeskartellbehörde Niedersachsen weiter. Ein Mitarbeiter antwortete ihm, bei den geschilderten Fällen könne es sich um unlautere und irreführende geschäftliche Praktiken handeln. Diese Praktiken fielen in den Anwendungsbereich des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Bei Verstößen dagegen sei die Landeskartellbehörde jedoch nicht zuständig. Der Mitarbeiter schrieb weiter, er könne sich an einen rechtsfähigen Berufsverband oder an eine Kammer wenden. Boldt gab daraufhin jedoch erst einmal auf.
Firmenchef Rüdiger Boldt plädiert für klare Verbote, härtere Sanktionen und eine konsequentere Verfolgung dubioser Anbieter. Welche Meinung haben Sie dazu? Liegt es in der Eigenverantwortung der Unternehmen, nicht auf solche Maschen hereinzufallen, oder ist der Gesetzgeber gefragt? Schreiben Sie einen Kommentar oder eine E-Mail an redaktion@handwerk.com.
(afu)
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