Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Immobilien

Immobilien – Fiskus auf dem Rückzug

Wie lange darf eine gemischt genutzte Immobilie umsatzsteuerlich abgeschrieben werden? Zwei Finanzgerichte haben entschieden: zu Gunsten der Unternehmer!

Handwerker, die mindestens zehn Prozent ihrer Privatwohnung oder ihres Privathauses zu unternehmerischen Zwecken nutzen, dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs das gesamte Gebäude umsatzsteuerlich ihrem Unternehmensvermögen zuordnen. Dann bekommt der Unternehmer die gesamte Vorsteuer erstattet. Im Gegenzug muss er in den nächsten Jahren für die Privatnutzung Umsatzsteuer an das Finanzamt überweisen. Das Problem: Das Finanzamt unterstellt für die umsatzsteuerliche Privatnutzung eine zehnjährige Nutzungsdauer, obwohl Gebäude ertragsteuerlich auf 50 Jahre abzuschreiben wären. Ein gewaltiger Unterschied mit enormen finanziellen Auswirkungen: An der Höhe der zu erstattenden Umsatzsteuer ändert sich zwar nichts. Doch die Frage ist, ob sie verteilt über zehn oder über 50 Jahre zu zahlen ist.

Wegen dieser Diskrepanz zogen bereits mehrere Kläger vor Gericht und bekamen Recht. Sowohl das Niedersächsische Finanzgericht (Az: 5 K 351/04) und das Finanzgericht München (Az: 14 V 2943/04) waren der Meinung, das eine zweiprozentige Abschreibung nicht zu beanstanden sei.

Beispiel

So rechnet das Finanzamt

So rechnen Sie

Anschaffungskosten des Hauses (betriebliche Nutzung 20%)

300.000 EUR zzgl. 48.000 EUR Umsatzsteuer

300.000 EUR zzgl. 48.000 EUR Umsatzsteuer

Vorsteuererstattung

48.000 EUR

48.000 EUR

Ermittlung der Abschreibung

10% von 300.000 EUR = 30.000 EUR

2% von 300.000 EUR = 6.000 EUR

Umsatzsteuer für die Privatnutzung

16% von 30.000 EUR = 4.800 EUR x 80% = 3.840 EUR

16% von 6.000 EUR = 960 EUR x 80% = 768 EUR

Nach der Berechnung des Finanzamts würde der Immobilieneigentümer für die Privatnutzung zehn Jahre lang jährlich 3.840 EUR ans Finanzamt zurückzahlen. Bei einer zweiprozentigen Abschreibung würde er zwar insgesamt ebenfalls 38.400 Euro zurückbezahlen, dann jedoch moderat verteilt auf 50 Jahre.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Dachdeckerbetrieb unterbreitet Angebot für Reparatur: Weil der Kunde das erst nach einem Tag Bedenkzeit annimmt, hat er laut BGH kein Widerrufsrecht.

Recht

Auftragsbestätigung am nächsten Tag: Kein Widerrufsrecht!

Wenn Handwerker mit Kunden um das Widerrufsrecht streiten, ziehen Betriebe oft den Kürzeren. Doch in diesem Fall hat der BGH zu Gunsten eines Dachdeckers entschieden.

    • Recht, Baurecht
„Unterirdisches“ Arbeitszeugnis: Nach zwei Jahren klagte ein Mann vor Gericht und forderte eine Korrektur. Zu Recht?

Urteil

Schlechtes Arbeitszeugnis: Wie lange muss der Arbeitgeber korrigieren?

Gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis darf ein ehemaliger Mitarbeiter klagen. Wie lange er sich dabei Zeit lassen darf, hat jetzt ein Gericht entschieden.

    • Recht, Arbeitsrecht
Abgabefrist: Die Steuererklärungen 2022 werden am 30. September fällig.

Steuern

Abgabefrist für Steuererklärungen 2022 endet bald

Die Steuererklärungen für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer 2022 sind demnächst fällig.

    • Steuern
Betriebsprüfer dürfen Kontoauszüge von der Bank anfordern, wenn ein Steuerpflichtiger die Auszüge nicht selbst vorlegt.

Steuern

Finanzamt darf Kontoauszüge auswerten

Einblicke des Finanzamts in geschäftliche Kontoauszüge verstoßen nicht gegen den Datenschutz. Abfragen bei der Bank sind zulässig, entschied der Bundesfinanzhof.

    • Steuern