Was im Web-Impressum stehen muss, beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Eine umstrittene Pflichtangabe fällt jetzt offenbar weg.
Den Daumen endgültig gesenkt hat einer der Generalanwälte am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Wie heise online meldet, macht sich der Spitzenjurist dafür stark, dass Betreiber von Webseiten neben der E-Mail-Adresse keinen zweiten Kommunikationsweg nennen müssen. Es sei zu erwarten, dass der EuGH der Empfehlung folgen werde, heißt es. Die Entscheidung der Richter falle innerhalb der nächsten Monate.
Ein Diensteanbieter im Internet sei laut Vorgaben der EU "im Binnenmarkt nicht verpflichtet, vor Vertragsabschluss eine Telefonnummer zur Information der Verbraucher anzugeben", zitiert heise online den Generalanwalt. Es bestehe keine Verpflichtung, für eine zusätzliche Kommunikationsmöglichkeit zu sorgen, wenn der Kunden per E-Mail schnell Kontakt mit dem Unternehmen aufnehmen und "unmittelbar und effizient" kommunzieren kann.
Der Generalanwalt kommt damit zu dem gleichen Schluss wie die Europäische Kommission. Diese vertritt die Auffassung, dass die einschlägige Richtlinie aus dem Jahr 2000 so zu verstehen sei, "dass die Internetseite zumindest die Adresse der elektronischen Post enthalten muss."
Link: www.heise.de
(mfi)
Kommentar