Eltern sollten schon zu Lebzeiten darüber nachdenken, Teile ihres Betriebs auf ihre Tochter oder ihren Sohn zu übertragen. Der Grund liegt auf der Hand: Im Todesfall wird nur noch ein Bruchteil des Betriebsvermögens auf die Erben fallen - die Erben sparen sich im Regelfall mehrere tausend Mark Erbschaftsteuer.
Tipp: Um jedoch auch keine Schenkungssteuer leisten zu müssen, ist folgender Grundsatz zu beachten: Alle zehn Jahre dürfen Betriebsinhaber betriebliche Anteile in Höhe von 400.000 Mark an ihre Kinder übertragen, ohne mit dem Finanzamt teilen zu müssen. Zusätzlich gewährt das Finanzamt bei Übertragung von Betriebsvermögen einen Freibetrag in Höhe von 500.000 Mark.