Foto: by-studio - Fotolia.com
Glückliches und Unglückliches Ei

Inhaltsverzeichnis

Kommunikation

Smileys in geschäftlichen E-Mails wirken negativ

Was im persönlichen Kontakt gilt, schreckt im Schriftverkehr ab: Smileys in geschäftlichen E-Mails werden negativ bewertet, ergibt eine aktuelle Studie. Und liefert Anregungen für die Geschäftspost.

Auf einen Blick:

  • Smileys werden in geschäftlichen E-Mails nicht so positiv wahrgenommen, wie ein Lächeln im persönlichen Gespräch.
  • Eine Studie hat Testpersonen auf die E-Mails antworten lassen – mit überraschenden Ergebnissen.
  • Experten-Tipp: Bei schriftlichem Erstkontakt auf der formalen Ebene lieber auf Smileys verzichten.

Noch schnell ein Smiley hinter den letzten Satz und Klick – ist die E-Mail verschickt. Die meisten Menschen nehmen tatsächlich an, dass Smileys in der Geschäftspost wie ein Lächeln wirken. Diese Annahme widerlegt eine aktuelle Studie.

Wissenschaftler der Universitäten Amsterdam in den Niederlanden sowie Ben Gurion und Haifa in Israel haben sie gemeinsam verfasst. In zwei Experimenten haben die Forscher etwa 550 Teilnehmer aus 29 Ländern befragt.

Wer Smileys verwendet, wird als weniger kompetent wahrgenommen

Experiment 1: Die Probanden wurden aufgefordert, geschäftliche E-Mails von unbekannten Verfassern zu lesen. Sie sollten sich danach über die Kompetenz und die Herzlichkeit des Verfassers äußern.

Ergebnisse:

  • Menschen empfinden ein echtes Lächeln als herzlich. Die lächelnde Person wird als kompetent wahrgenommen. Smileys in E-Mails wiederum wirken nicht herzlich. Zudem macht der Absender auf die Empfänger einen weniger kompetenten Eindruck.
  • Smileys haben auch Einfluss auf den Inhalt der Antwort: Wenn keine Smileys in den E-Mails waren, antworteten die Testpersonen ausführlicher und gaben mehr Informationen preis. Wenn es den Empfängern gefühlt an Kompetenz in einer E-Mail mangelt, sind sie nicht bereit, umfassend zu antworten.

Experiment 2: Ein Smiley sollte mit einem Foto einer lächelnden Person verglichen werden.

Ergebnisse:

  • Ein Foto, auf dem eine lächelnde Person abgebildet ist, wird als kompetenter und freundlicher eingestuft, als eine neutral guckende Person.
  • In formeller Geschäftspost mit einem Smiley im Text hingegen, wird der Absender als weniger kompetent wahrgenommen.
  • Wenn der Absender der E-Mail nicht bekannt ist, nehmen die Testpersonen an, dass sie von einer Frau stammt. Frauen verwenden also gefühlt häufiger Smileys als Männer.

Tipps zur Verwendung von Smileys in Geschäfts-Mails

Die Wissenschaftler leiten aus den Ergebnissen folgende Hinweise zur Verwendung von Smileys in dienstlichen Schriftverkehr ab:

  • In geschäftlichen E-Mails haben Smileys nichts zu suchen, weil sie einen negativen Beigeschmack haben. Besonders die Kompetenz des Absenders wird infrage gestellt.
  • Beim Erstkontakt sollten daher Smileys auf keinen Fall verwendet werden – egal welchen Alters und Geschlechts der Empfänger ist.
  • Ein Smileys kann höchstens dann einem echten Lächeln gleichkommen, wenn der Absender den E-Mail-Empfänger bereits kennt.

Auch interessant:

Solider Auftritt: Profi-Tipps für Whatsapp-Nutzer

Gibt es Regeln für die richtigen Umgangsformen mit Whatsapp? Ein Handwerksmeister berichtet Peinliches aus seinem Kollegenkreis. Und eine Knigge-Trainerin klärt auf, was man bei der Whatsapp-Kommunikation beachten sollte.
Artikel lesen

E-Mail-Werbung: Betriebe müssen Einwilligung detailliert nachweisen

Wer Newsletter digital verschickt, muss die Einwilligung der Empfänger nachweisen können – auch bei Double-Opt-In-Verfahren. Wie detailliert der Nachweis über die Einwilligung erfolgen muss, damit hat sich das Oberlandesgericht München beschäftigt.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Betriebsprüfer dürfen Kontoauszüge von der Bank anfordern, wenn ein Steuerpflichtiger die Auszüge nicht selbst vorlegt.

Steuern

Finanzamt darf Kontoauszüge auswerten

Einblicke des Finanzamts in geschäftliche Kontoauszüge verstoßen nicht gegen den Datenschutz. Abfragen bei der Bank sind zulässig, entschied der Bundesfinanzhof.

    • Steuern
Klar können Sie im Stau vor Wut ins Lenkrad beißen. Schneller werden dadurch aber nicht. Wollen Sie die Zeit nicht besser nutzen?

Psychologie

5 Schritte: So bekommen Sie negative Gefühle in den Griff

Ärger, Stress, Panik als Unternehmer? Mit diesen Tipps kommen Sie wieder auf die Fahrerseite Ihres Gehirns.

    • Psychologie, Work-Life-Balance
Mitarbeiterboni: Handelt es sich um eine betriebliche Übung, dann sind Rückstellungen ohne schriftliche Verpflichtung zulässig.

Steuern

So bilden Sie Rückstellungen für Mitarbeiterboni

Sie wollen Mitarbeitenden nach einem erfolgreichen Geschäftsjahr Boni zahlen? Eine gewinnmindernde Rückstellung können Sie ohne schriftliche Verpflichtung bilden.

    • Steuern
Doppeltes Falschspiel: Die Polizei warnt vor aufwändig inszenierten Online-Betrugsformen.

Digitalisierung + IT

Gezielter Online-Betrug: Falscher Auftrag, echtes Opfer

E-Mails, Telefonate, unterschriebene Dokumente: Dieser Auftrag hat fast alles, außer reale Geschäftspartner. Die Polizei warnt vor einer kostspieligen Betrugsmasche.

    • Digitalisierung + IT