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Aufenthaltserlaubnis während der Ausbildung

Integrationsgesetz: "Das ist ein Glücksfall für uns"

Lars Grünhoff und Erion Xahu können aufatmen. Für den Bäckermeister und seinen Praktikanten kam das neue Integrationsgesetz gerade noch rechtzeitig. Der Flüchtling kann bleiben und der Unternehmer kann ausbilden.

Das Integrationsgesetz kam gerade noch rechtzeitig:
ErionXahu_LarsGruenhoff_Teaser

Er ist mittlerweile der vierte Auszubildende mit Migrationshintergrund, der in „Grünhoffs Backstuuv“ anfängt. Im September wird Erion Xahu aus Albanien seine Konditor-Ausbildung in Norden-Norddeich beginnen. Bis vor drei Wochen war das fraglich. Zwar hatte Erion schon seinen Ausbildungsvertrag, aber sein Asylantrag wurde nicht genehmigt.

Der Grund: Albanien gilt als sogenanntes „sicheres Herkunftsland“, deshalb sollte er als Wirtschaftsflüchtling Deutschland wieder verlassen. „Erion hatte seine Koffer schon gepackt“, berichtet Lars Grünhoff, Inhaber der Bäckerei in Ostfriesland.

Dann kam alles anders: Anfang Juli beschlossen Bundestag und Bundesrat das neue Integrationsgesetz. Nun darf Erion doch bleiben. Grünhoff hätte seinen Schützling ungern ziehen lassen. Seine praktischen Fähigkeiten hatten den Bäcker- und Konditormeister überzeugt.

Keine Bewerbung von deutschen Jugendlichen
Ohne Erion wäre die Lehrstelle in seinem 120-Mann-Betrieb unbesetzt geblieben. Bewerbungen von deutschen Jugendlichen hat der Unternehmer in diesem Jahr nicht bekommen. „Obwohl wir damit werben, dass wir Azubis im dritten Lehrjahr mehr als das Tarifgehalt zahlen, wird es immer schwerer, Nachwuchs zu finden“, betont Grünhoff. Deshalb hat es ihn umso mehr gefreut, dass Erion sich nach seinem Praktikum auch für die Ausbildung interessiert hat.

Dass der 25-jährige Albaner nun doch bleiben darf, haben der Chef und der künftige Konditor-Azubi dem Beschluss des Bundesrates vom 8. Juli zu verdanken. „Ein Glücksfall für uns“, betont Grünhoff.

Neues Integrationsgesetz hilft dem Handwerk
Für Flüchtlinge in der Ausbildung sieht das Gesetz folgende Punkte vor:

  • Sie erhalten eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung.
  • Wer im Betrieb bleibt, erhält ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre.Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss wird bei Weiterbeschäftigung ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre erteilt.
  • Wer nicht im Ausbildungsbetrieb bleibt, bekommt zur Arbeitsplatzsuche eine weitere Duldung für sechs Monate.
  • Die Altersbegrenzung von 21 Jahren für den Beginn der Ausbildung entfällt.
  • Bei Ausbildungsabbruch gibt es eine einmalige Duldung für sechs Monate, um einen neuen Ausbildungsplatz zu suchen.
  • Die Vorrangprüfung wird für drei Jahre ausgesetzt, damit Flüchtlinge mit Bleibeperspektive leichter eine Arbeit aufnehmen können.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hatte bereits den Gesetzentwurf der ­Bundesregierung unterstützt. Die

Forderung des Handwerks

nach Einführung eines rechtssicheren Ausbildungsaufenthalts werde damit endlich gesetzlich normiert, heißt es in einem Positionspapier des ZDH. Auch den verbesserten Zugang von Flüchtlingen zu den Förderinstrumenten der Berufsausbildung und die befristete Aussetzung der Vorrangprüfung begrüße der Verband.



Erion Xahu, der seit 18 Monaten in Ostfriesland lebt, ist froh, dass er nun bleiben darf. „Ich wollte schon immer Konditor werden“, sagt er. Und Handwerksmeister Grünhoff freut sich auch auf den neuen Auszubildenden. Denn mit Flüchtlingen hat der Unternehmer gute Erfahrungen gemacht: „Sie haben Spaß bei der Arbeit, sind motiviert und in der Praxis richtig gut“, sagt der 43-Jährige. Nur mit der Sprache hätten sie Schwierigkeiten. Alle Flüchtlinge würden aber an Sprachkursen teilnehmen.



Der Handwerksmeister bildet beispielsweise einen Mann aus Afghanistan aus. Er beginnt im August schon das dritte Lehrjahr als Bäcker. „Er hat seine Zwischenprüfung in der Tasche. Darauf sind wir hier alle stolz“, betont Grünhoff.







(ja)

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