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Steuern

Investieren ohne Investitionen?

Die Tricks mit der Ansparabschreibung kennt jeder. Aber: Gewinne können nicht ewig geschoben werden. Gewinne können nicht ewig geschoben werden.

von Dirk Witte

Steuern lassen sich mit der so genannten Ansparabschreibung mindern. Wer jedoch die geplante Anschaffung immer wieder verschiebt und sich so einen permanenten Steuervorteil verschafft, muss eine stichhaltige Begründung für die verschobene Anschaffung vorlegen, entschied der Bundesfinanzhof: Sonst darf der Fiskus davon ausgehen, dass Steuerersparnis im Vordergrund stand und die Gewinnherabsetzung verweigern.

Hintergrund: Um die Steuerlast zu senken, können Sie Ihrem Finanzamt mitteilen, dass Sie in den folgenden Jahren einen neuen Wagen oder eine Maschine anschaffen wollen. Sie können dann Ihren Gewinn um 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten gemäß Paragraf 7 g Einkommensteuergesetz mindern. Allerdings müssen Sie diesen versteckten Gewinn spätestens nach zwei Jahren versteuern.

Ein Rechtsanwalt wollte diese Frist verlängern. Er hatte für das Jahr 1995 eine Gewinnminderung für den Kauf eines Neuwagens geltend gemacht. Bis zum 31. Dezember 1997 hatte er aber keinen neuen Audi S 8 vor der Tür und musste eine gleichlautende Gewinnerhöhung für 1997 hinnehmen. Also minderte er wieder diesen künstlich erhöhten Gewinn mit der Aussage, er wolle einen neuen Wagen (zufällig Audi S 8) anschaffen. Dasselbe geschah auch mit Wirkung für das Jahr 1999. Nun verlor der Finanzbeamte die Geduld und lehnte die Gewinnherabsetzung für 1999 ab.

Der Jurist klagte dagegen mit der Argumentation, dass er die Anschaffung durch Vorlage von Kaufangeboten glaubhaft gemacht habe. Der Fiskus bezweifelte die Kaufabsicht, weil der Kläger trotz ausreichender Mittel keinen Neuwagen gekauft habe. Der Bundesfinanzhof (BFH) gab dem Finanzamt recht.

BFH: Az. XI R 28/05

Der Autor ist Steuerberater in Wildeshausen.

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