Das Steuersenkungsgesetz beinhaltet einige Neuregelungen. Eine davon ist die Absenkung der degressiven Abschreibung von derzeit 30 Prozent jährlich auf maximal 20 Prozent. Wer also einen Baukran für 250.000 Mark erwirbt und hierfür bisher 30 Prozent pro Jahr abschreiben durfte (im Erstjahr also immerhin 75.000 Mark), kann ab dem 1.1.2001 nur noch 20 Prozent pro Jahr absetzen (im Erstjahr also nur noch 50.000 Mark).
Tipp: Um noch von der 30-prozentigen Abschreibung profitieren zu können, sollten Unternehmer geplante Investitionen noch im Jahr 2000 realisieren. Gut zu wissen: Abgeschrieben werden darf bereits im Zeitpunkt der Lieferung des Anlagegegenstandes. Es genügt also, wenn ein Baukran am 31.12.2000 geliefert wird. Auf die Zahlung kommt es nicht an.