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Steuern

Investmentschulden sparen Steuern

Wer einen Teil seines Investments auf Pump finanziert, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Netto-Rendite spürbar verbessern.

Wer einen Teil seines Investments auf Pump finanziert,

kann unter bestimmten Voraussetzungen die Netto-Rendite spürbar

verbessern.

Voraussetzung ist dabei, dass der Anleger seinem

Finanzbeamten alles in allem eine so genannte Gewinnerzielungsabsicht

glaubhaft machen kann. Um einen solchen Fall ging es

vor einiger Zeit in einem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof

(BFH) unter dem Aktenzeichen VIII R 43/01. Der Kläger, Anleger

und Kontrahent des Finanzamts hatte Bundesschatzbriefe im

Gegenwert von knapp 100.000 Euro erworben. Einen kleinen Teil

des Betrags hatte der Investor mit eigenem Geld bezahlt, den größeren

Rest über ein Darlehen finanziert. Einige Monate später

listete er die für den Kredit angefallenen Schuldzinsen als so genannte

Werbungskosten bei seinen "Einkünften aus Kapitalvermögen"

auf, um diese Steuer sparend einzusetzen. Doch das

Finanzamt spielte nicht wie erhofft mit. Denn der zuständige

Beamte wollte nur einen Teil der Kreditzinsen akzeptieren und

zwar im Verhältnis der bei der Investition verwendeten Eigen- und

Fremdmittel. Durfte er aber nicht, entschied das höchste

deutsche Steuergericht in letzter Instanz. Denn zum einen konnte

der Anleger seine Gewinnerzielungsabsicht eindeutig nachweisen.

Andererseits hielt der BFH es nicht für gerechtfertigt, in diesem

Fall die Schuldzinsen bei nachgewiesener Gewinnerzielungsabsicht

entsprechend dem Eigen- und Fremdkapital

aufzuteilen. Folge: Der Fiskus musste die Zinsen in voller Höhe

Steuer sparend akzeptieren.

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