Brutto gleich Netto? Ob auf die Energiepreispauschale Einkommensteuer und Sozialabgaben fällig werden, steht noch nicht fest.
Foto: Valery Mishakov - stock.adobe.com
Brutto gleich Netto? Ob auf die Energiepreispauschale Einkommensteuer und Sozialabgaben fällig werden, steht noch nicht fest.

Inhaltsverzeichnis

Politik und Gesellschaft

Energiepreispauschale: Was bleibt netto von den 300 Euro brutto?

Die Energiepreispauschale soll Selbstständige und Mitarbeiter entlasten. Doch noch sind die Steuer- und Sozialversicherungspflicht unklar. Vorfinanzieren soll den Zuschuss der Arbeitgeber.

  • Als Arbeitgeber werden Sie die 300 Euro Energiepreispauschale für Ihre Mitarbeiter 10 Tage oder auch ein paar Wochen vorfinanzieren – bis zur nächsten Lohnsteueranmeldung. Das Handwerk sieht diese finanziellen Belastungen für die Betriebe kritisch und fordert Änderungen.
  • Zahlmonat könnte der September 2022 werden. Auch Selbstständige würden die Pauschale dann erhalten, durch eine Verrechnung mit der Einkommensteuervorauszahlung.
  • Unklar ist noch, ob die Pauschale steuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Der Bund der Steuerzahler hat dazu allerdings eine eindeutige Position.

Eigentlich soll die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro angesichts der Energiepreissteigerungen für Entlastung sorgen. Doch erst einmal steigt mit ihr die Belastung noch einmal – für die Arbeitgeber. Denn Arbeitgeber müssen die Pauschale wohl vorfinanzieren. Entsprechende Sorgen äußerten die Spitzenverbände der Wirtschaft im Finanzausschuss des Bundestages.

Vorfinanzierung in finanziell angespannter Lage: 10 Tage und mehr

Demzufolge müssten die Arbeitgeber die 300-Euro-Pauschale ihren Mitarbeitern auszahlen. Zurückholen dürfen sie sich die Energiepreispauschale nach den derzeitigen Planungen mit der nächsten Lohnsteueranmeldung am 10. des Folgemonats, berichtet Holger Schwannecke vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

Je nachdem, wann ein Handwerksbetrieb die Gehälter überweist, könnte das einige Tage oder Wochen dauern: Zahlt ein Betrieb die Gehälter am Letzten des Monats, geht es um 10 Tage. Zahlt ein Betrieb die Löhne bereits am 15. des laufenden Monats, vergehen dreieinhalb Wochen bis zur Lohnsteueranmeldung.

Eine solche Vorfinanzierung von mehreren Wochen „brächte eine nicht hinnehmbare finanzielle Belastung unserer Handwerksbetriebe in dieser ohnehin schwierigen Lage“ und sei „schwer zu leisten“, warnt Schwannecke. Offenbar halte die Regierung an ihren Plänen fest, berichtet der Generalsekretär, „trotz deutlicher Warnungen im Finanzausschuss, dass die nun geplante Vorfinanzierung zahlreiche Betriebe in Liquiditätsschwierigkeiten bringen könnte“.

Der ZDH appelliere daher „dringend“ an die politischen Entscheidungsträger, „die gesetzlichen Regelungen so zu gestalten, dass es keinesfalls zu einer Vorfinanzierung kommt, die gerade jetzt die Liquidität von Unternehmen – zumal in personalintensiven Branchen wie etwa dem Handwerk – zusätzlich belastet“, sagt der Schwannecke.

[Tipp: Sie wollen beim Thema Steuern nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com. Jetzt hier anmelden!]

Auszahlung der Energiepreispauschale voraussichtlich im September

Einige Zeit hieß es, Arbeitgeber könnten die Energiepreispauschale im Juni auszahlen. Derzeit gehen die Wirtschaftsverbände und Sachverständigen jedoch von September aus. Fällig wäre die Pauschale dann mit der Gehaltsabrechnung September. Die Erstattung durch das Finanzamt würde am 10. Oktober folgen.

Für Selbstständige könnte die Auszahlung ebenfalls im September erfolgen: per Verringerung der im September fällig werdenden Einkommensteuervorauszahlung.

Werden Steuern und Sozialabgaben fällig?

Wieviel von der Energiepreispauschale netto bei den Arbeitnehmern ankommt, ist noch unklar.

„Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer“, heißt es dazu im vom Koalitionsausschuss im März beschlossenen „Maßnahmenpaket des Bundes“. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) sieht diese Einkommensteuerpflicht jedoch kritisch: Zwar bediene sich der Staat für die Auszahlung der Arbeitgeber, schreibt der Verband in einer Stellungnahme. Doch bei der Pauschale handele es sich nicht um Lohn für geleistete Arbeit, folglich unterliege sie nicht der Einkommensteuer. Auch für Selbstständige sieht der BdSt keine Steuerpflicht, da die Pauschale – anders als bestimmte Corona-Hilfen – keine Entschädigung für entgangene Einnahmen sei. Im Ergebnis sei die Pauschale „keiner steuerpflichtigen Einkunftsart zuzuordnen und daher steuerfrei zu belassen“.

Und wie sieht es mit Sozialversicherungsbeiträgen aus? Im Maßnahmenpaket des Koalitionsausschusses findet sich dazu nichts. Würde jedoch die Pauschale die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erhöhen, könnten auch Sozialversicherungsbeträge fällig werden. Dass diese Vermutung nicht abwegig ist, zeigt eine zweite Forderung des BdSt: „In diesem Zusammenhang sollte auch ausdrücklich klargestellt und geregelt werden, dass die Pauschale nicht sozialversicherungspflichtig ist und kein Entgelt darstellt“, heißt es in der Stellungnahme.

Tipp: Sie wollen beim Thema Steuern nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com. Jetzt hier anmelden!

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

15 steuerfreie Gehaltsextras gegen den Preisdruck 2022

Was tun, wenn die Inflation 2022 weiter steigt und Mitarbeiter nach mehr Lohn fragen? Mit diesen 15 (fast) steuerfreien Gehaltsextras schonen Sie Ihre Finanzen.
Artikel lesen

Anfahrtskosten rauf: Wie sage ich es dem Kunden?

Die Explosion der Spritpreise trifft Handwerker und Verbraucher. Das erschwert die Erhöhung der Anfahrtskosten. Doch es gibt Alternativen.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Euro-Schein und Euro-Münzen mit Werkzeug

Arbeitsrecht

Minijob auf Abruf: wöchentliche Arbeitszeit festlegen

Wer seine Minijobber auf Abruf beschäftigt, sollte eine wöchentliche Arbeitszeit vertraglich festschreiben. Sonst droht die Sozialversicherungspflicht.

    • Personal, Recht
Im Winter drohen steigende Energiekosten. Für viele Energiesparmaßnahmen muss jedoch erstmal Geld ausgegeben werden.

Energiekosten

Energie sparen? Kleine Betriebe sehen ihre Möglichkeiten erschöpft

Vor dem Winter rücken die Energiepreise wieder in den Blickpunkt. Doch viele Unternehmen haben einfache Energiemaßnahmen bereits umgesetzt. Was verhindert weitere Einsparungen?

    • Energiekosten
Gemacht fürs Grobe – und Feine. Die Bosch GCM 18V-305 GDC Professional

Holzhelden

Akku-Koloss für die Baustelle: Bosch GCM 18V-305 GDC

Mit der Kraft einer 2.000-Watt-Maschine soll Boschs Akku-Kapp- und Gehrungssäge GCM 18V-305 GDC Professional auf der Baustelle glänzen. Wie schlägt sie sich im Profi-Einsatz? 

    • Holzhelden
Guckt auf die Qualifikation seiner neuen Mitarbeitenden – nicht darauf, wie oft sie ausfallen könnten: Unternehmer Kai Kruse.

Frauen in Handwerksbetrieben

Im Notfall mehr als „nur“ ein Chef

Dass dieser Chef im Handwerk auf der Kita-Notfallliste seiner Mitarbeiterin steht, ist nicht alltäglich. Doch es zeigt Wertschätzung und entlastet beide Seiten.

    • Personal