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Foto: handwerk.com

Datenschützer drohen Betrieben wegen Facebook-Button

Ist Ihr Gefällt-mir-Button rechtssicher?

Bis zu 50.000 Euro Bußgeld – für den Gefällt-mir-Button auf der Firmenwebsite? Weil Datenschützer jetzt Druck machen, haben wir einen Anwalt gefragt - und einen Handwerker nach seiner Lösung für das Problem.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) hat in einer Pressemitteilung sämtliche Website-Betreiber in Schleswig-Holstein dazu aufgerufen, Facebook-Like-Buttons bis Ende September zu entfernen – mit dem Hinweis auf mögliche Bußgeldforderungen. Einige Behörden kommen dem schon nach, berichtet die Welt.


Die Behörde kann – wenn Sie will

IT-Rechtsanwalt Thomas Lapp bestätigt: „Im Zweifel kann die zuständige Behörde solche Bußgelder verhängen, auch ohne vorher konkret zu mahnen.“ Hintergrund: Facebook sammelt Daten in einer Art, die mit deutschen Datenschutz-Gesetzen kaum in Einklang zu bringen ist. „Indem Sie solche Plug-Ins auf Ihrer Seite einbauen, erlauben Sie Facebook mit den Daten Ihrer Kunden [Websitebesucher] zu arbeiten“, erklärt der Rechtsanwalt. Wie genau das funktioniert, hat Daniel Münter in einem Fernsehbeitrag für Quarks und Co. zusammengefasst.

Ein Bußgeld ist möglich, aber nicht wahrscheinlich

Wie realistisch eine solche Bußgeldandrohung ist, steht auf einem anderen Blatt. „Wenn eine eher kleine Behörde jedem Gefällt-mir-Button nachgehen würde, dann hätte sie eine Menge zu tun“, kommentiert Lapp. Darüber hinaus wird die Höhe des Bußgeldes im Einzelfall so festgelegt, dass sie finanziell zwar schmerzt, aber nicht zwingend die Höchstgrenze erreicht. Ein kleiner Handwerker müsse eher mit 500 Euro als mit 50.000 Euro rechnen. Darüber hinaus stehe es ihm frei dagegen zu klagen.

Zur Frage, ob andere Bundesländer ähnlich rigoros vorgehen, wie Schleswig-Holstein, sagt Lapp: „Ich denke nicht, dass die Datenschutzbeauftragten in anderen Bundesländern da eine grundlegend andere Rechtsauffassung vertreten.“ Das ULD gelte in diesem Bereich als führend und besonders aktiv.

Geht's auch datenschutzkonform? - Eine Musterlösung vom ULD

Eine Musterlösung für datenschutzkonforme Plugins hat das ULD selbst in seiner Rubrik Fragen und Antworten skizziert. Streng genommen wäre dann jeder echte Like-Button auf einer Extraseite und würde eine vorherige Einwilligung erfordern. Dorthin käme man, indem man zunächst auf einen selbst gestalteten Like-Button klickt. Auch Rechtsanwalt Lapp hält dies für die sauberste Lösung.

Nächste Seite: Warum Unternehmer Scholüke eine andere Lösung gewählt hat, die ihm besser gefällt.

Schreiben Sie’s ins Impressum

Jürgen Scholüke von Madle-Fotowelt hat Konsequenzen gezogen und weist jetzt im Impressum darauf hin, dass Facebook auf seiner Website Daten sammelt. Aber: „Ob das ausreicht, vermag ich nicht zu sagen“, schließt Scholüke. Muster-Empfehlungen, wie ein solcher Textbaustein aussehen kann, geben zum Beispiel der Händlerbund oder Rechtsanwälte wie Wilde Beuger Solmecke.

Ganz auf die Buttons verzichten will Scholüke erstmal nicht. Immerhin beschert die Verbindung mit Facebook ihm hohe Aufmerksamkeit im Netz. „200 Klicks kommen pro Monat allein von Facebook auf unserer Seite“, sagt Scholüke. Für ihn ist das eine indirekte aber sehr zielgerichtete Werbung. „Das ist doch super, wenn Besucher unserer Website uns an ihre Freunde weiterempfehlen.“ Auch mithilfe von Facebook ist seine Seite derart suchmaschinenoptimiert, dass sie beim handwerk.com Wettbewerb um den besten Netzwerker im Handwerk bislang die höchste Punkzahl erreicht hat.

Unternehmer Scholüke hat Bedenken: „Ich meine jeder hinterlässt Spuren im Netz und sollte sich dessen bewusst sein.“ Privat sieht er sogar Vorteile darin, dass Unternehmen wie Facebook und Google sich das Wissen über Nutzer zu eigen machen: „Ich habe doch was davon, wenn ich online nur Werbung sehe, mit der ich auch etwas anfangen kann.“

(kö)

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