Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Gebührenpflichtig und gemein

Jetzt tricksen sie schon mit Trauernden

Dieses Geschäftsmodell ist so durchdacht wie gemein: Ein „Zentrales Trauerregister“ hat es auf das Geld von Hinterbliebenen abgesehen. Aktuell warnt ein Handwerksmeister aus Sachsen-Anhalt vor dieser Masche – und scheinbar hat er damit Erfolg.

handwerk.com Archiv
Aktuelle Inhalte findest Du unter www.handwerk.com.

06.08.2014

Gebührenpflichtig und gemein

Jetzt tricksen sie schon mit Trauernden

Dieses Geschäftsmodell ist so durchdacht wie gemein: Ein „Zentrales Trauerregister“ hat es auf das Geld von Hinterbliebenen abgesehen. Aktuell warnt ein Handwerksmeister aus Sachsen-Anhalt vor dieser Masche – und scheinbar hat er damit Erfolg.

Migräne
 -
©Rynio Productions – Fotolia.com

Die Branche der – vorsichtig ausgedrückt – auffälligen Geschäftsmodelle ist um eine Attraktion reicher. "Zentrales Trauerregister" heißt das Angebot, das derzeit Briefe verschickt, die mit einem Bundesadler-Imitat (der Vogel blickt tatsächlich in die falsche Richtung) eine gewisse Seriösität erwecken.
 
Die Adressaten sind Hinterbliebene. Also Menschen, denen es ohnehin nicht gut geht, die trauern, die verzweifelt sind. Das Trauerregister veröffentlicht Todesanzeigen aus Tageszeitungen im Internet. Gebührenpflichtig, versteht sich. Für „Erfassung, Eintragungskosten und Gebühren“ seien abzüglich eines Rabatts 395 Euro fällig, berichtet die Magdeburger Tageszeitung „Volksstimme“.
 
Der Bestattermeister Harald Wunneburg hat die Volksstimme-Redaktion auf das Thema gestoßen: „Bitte warnen Sie die Leser.“ Ein Hinterbliebener hatte Wunneburg um Rat gebeten, ein Mann, der seit wenigen Tagen seine Ehefrau betrauert.
 
Die Details des Geschäftsmodells kommen einem bekannt vor: Der Überweisungsbeleg, der den Schreiben beiliegt, verweist auf ein Konto in Zypern. Das Impressum enthält wiederum eine Adresse in New York und lediglich eine E-Mail-Adresse. Weitere Informationen über die Betreiber und die Homepage sind im Netz nicht zu finden.
 
Unklar ist auch, wie viele Trauernde bislang die fast 400 Euro gezahlt haben. Allerdings hat das Portal trauerregister.de allein für den 31. Juli 2014 um die 80 Anzeigen veröffentlicht. Insgesamt sind zu diesem Zeitpunkt laut der Homepage 14.321 Traueranzeigen erschienen.

In einem Fall habe die Sparkasse Hinterbliebene "im letzten Moment vor dem Ärgsten bewahrt", berichtet die Volksstimme. Die Banker hätten sich über die Überweisung nach Zypern gewundert. Und möglicherweise ist auch Wunneburgs Warnung nicht ohne Wirkung geblieben. Noch am vergangenen Freitag war die Homepage aktiv, derzeit läuft die Domain trauerregister.de ins Leere. Zwar gibt es eine Kopie der Site unter trauer-24.de, aber neue Anzeigen sind seit vergangener Woche nicht hinzugekommen (Stand: 5. August 2014).
 
Was sagt das Zentrale Trauerregister zu den Vorwürfen? Unsere Presseanfrage blieb unbeantwortet – wirklich gerechnet hatten wir mit einer Antwort ohnehin nicht. Übrigens verbreitet das Trauerregister auf seiner Homepage folgende Erkenntnis zum Thema Trauer: Es sei wichtig, die "Gefühle nicht zu unterdrücken, sondern zu lernen, sinnvoll damit umzugehen". Ob die Verantwortlichen damit eine Überweisung von 395 Euro an sie meinen, ist nicht bekannt.

Auch interessant:

(sfk)

Tipps, Downloads und News für Ihren Betrieb:der handwerk.com-Newsletter

Abonnieren Sie jetzt den kostenlosen handwerk.com-Newsletter!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Handwerk Archiv

Warnung zieht

Happy End beim Thema Trauerregister

Seine Warnung hatte Erfolg, die Homepage trauerregister.de ist nicht mehr aktiv. Jetzt verrät der Handwerksunternehmer Harald Wunneburg, warum er überhaupt so wachsam war.

    • Archiv
Handwerk Archiv

Mit der Brechstange und linken Tricks

Mit der Brechstange und linken Tricks

Für viele Betriebe ein Reizthema: die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand. Aus Angst vor Repressalien durch die Behörden bleiben die Beschwerden des Bauhandwerks meistens allerdings anonym. Doch jetzt hat ein Unternehmer aus Sachsen-Anhalt aus dem Nähkästchen geplaudert

    • Archiv
Handwerk Archiv

Später gegründete Familien haben keinen Rentenanspruch

Später gegründete Familien ohne Rentenanspruch

Ein Arbeitgeber muss den Hinterbliebenen seines Angestellten keine Versorgung zahlen, wenn die Familie erst nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Job gegründet würde.

    • Archiv
Handwerk Archiv

Archiv

Splitting mit den Erben

Stirbt ein Ehegatte, dann kann der Hinterbliebene das Ehegattensplitting nur mit Zustimmung der Erben weiter nutzen.

    • Archiv