Jedoch wird mit einem Vermittlungsverfahren gerechnet: So will die Union, die den Bundesrat dominiert, unter anderem eine stärkere Senkung des Spitzensteuersatzes erreichen. Neben einer Senkung der Steuersätze sieht der Entwurf eine Reform der Unternehmensbesteuerung vor. Nach Inkrafttreten aller Reformschritte sollen die Steuerzahler ab 2005 um 44,2 Milliarden Mark entlastet werden. Davon entfallen 15,6 Milliarden an Entlastungen auf den Mittelstand, 7,6 Milliarden auf Großunternehmen und 21 Milliarden auf Privathaushalte. Zunächst ist eine schrittweise Senkung des Eingangsteuersatzes von 22,9 auf 15 Prozent vorgesehen und des Spitzensteuersatzes von 51 auf 45 Prozent. Der Grundfreibetrag steigt auf 15.000 Mark. Die Körperschaftssteuer liegt bei einheitlich 25 Prozent. Anteilseigner müssen nur die Hälfte der Ausschüttungen versteuern (Halbkünfteverfahren). Personengesellschaften können sich wie Kapitalgesellschaften besteuern lassen oder ihre Steuerlast durch pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer senken. Generell von der Steuer befreit sind Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen, die eine Kapitalgesellschaft an einer anderen hält. Dies ist in einigen SPD-regierten Ländern und bei den Gewerkschaften auf Widerstand gestoßen. Nach Schleswig-Holsteins Ministerpräsidentin Heide Simonis hat auch NRW-Regierungschef Peer Steinbrück einen Steuersatz von 20 Prozent vorgeschlagen. Im Gegenzug plädierte er dafür, die Bedingungen für Kleinunternehmer und Handwerker zu verbessern, die ihren Betrieb zur Alterssicherung verkaufen.
Kabinett verabschiedet Steuerreform
Kabinett verabschiedet Steuerreform
Das Bundeskabinett hat in Berlin den von Bundesfinanzminister Hans Eichel vorgelegten Entwurf für das "Steuersenkungsgesetz" verabschiedet. Im Mai soll es im Bundestag beschlossen werden und noch vor dem Sommer in Kraft treten.