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Ein Bauarbeiter ist auf einer Großbaustelle tätig. Von ihm ist nur eine Silhouette zu sehen.

Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

Kampf gegen Schwarzarbeit: Regierung plant neues Gesetz

Mehr Personal und neue Befugnisse für den Zoll – das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.

Die Bundesregierung will künftig stärker gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug vorgehen. Dazu hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz einen Gesetzentwurf vorgelegt. Über den hat der Bundestag in erster Lesung beraten.

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Durch das Gesetz soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), eine Sondereinheit des Zolls, durch mehr Personal gestärkt werden. Bis 2030 sind 4.360 zusätzliche Stellen beim Zoll geplant – 3.489 davon bei der FKS. Kostenpunkt: insgesamt rund 460 Millionen Euro.

Die Grünen-Abgeordnete Beate Müller-Gemmeke wies allerdings darauf hin, dass bei der FKS derzeit 1.300 Stellen nicht besetzt seien. Sie forderte von Scholz, dass er nicht nur neue Stellen ankündigen dürfe sondern auch liefern müsse.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Folgendes vor:

  • Die FKS darf künftig schon bei der Anbahnung illegaler Beschäftigung auf Tagelöhnerbörsen tätig werden.
  • Die Ermittler dürfen bereits das Anbieten von Schwarzarbeit in Zeitungen und auf Online-Plattformen verfolgen.
  • Die FKS darf prüfen, ob die Unterkünfte für Arbeitnehmer den Mindeststandards nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz genügen.
  • Der Datenaustausch zwischen der FKS und anderen Behörden – wie zum Beispiel Jobcentern, Familienkassen, Finanzämtern und Polizei – soll verbessert werden.

Nach der ersten Lesung im Bundestag Anfang April müssen sich nun mehrere Ausschüsse mit dem „Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ befassen.

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