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Kapitalerträge "1998" auf dem Prüfstand

Kapitalerträge "1998" auf dem Prüfstand

Das Bundesamt für Finanzen übermittelt seit Ende Mai die tatsächlich steuerfrei bezogenen Kapitalerträge des Jahres 1998.

Schnell ist entlarvt, wer mit seinen Freistellungsaufträgen mehr Zinsen als 6.100 Mark/12.200 Mark (Freistellungshöchstbeträge) steuerfrei bezogen hat. Seit Ende Mai übermittelt das Bundesamt für Finanzen die von Anlegern steuerfrei bezogenen Kapitalerträge des Jahres 1998 an die Finanzämter. Für eine strafbefreiende Selbstanzeige ist es nach Ansicht der Finanzverwaltung zu spät, sobald die Daten von der EDV-Stelle dem zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt zugeleitet werden.

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