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Braune Gedanken

Kehr(t)wende beim NPD-Schornsteinfeger

Ein rechtsextremer Handwerker in Sachsen-Anhalt darf vorerst wieder seinen Geschäften nachgehen - und hat damit Zugang in jedes Haus seines Kehrbezirks.

Der Fall sorgte im Frühjahr für Schlagzeilen (wir berichteten). Damals hatte das Landesverwaltungsamt dem Bezirksschornsteinfegermeister den Kehrbezirk entzogen. Jetzt habe das Verwaltungsgericht Halle entschieden, dass die politische Gesinnung für einen Schornsteinfeger "keine Rolle" spielt, berichtet das Magazin Stern.

Der Handwerker sitzt für die NPD im Kreistag. Unter anderem wird ihm vorgeworfen, dass er an Veranstaltungen teilgenommen hat, die an die Mörder des Außenministers der Weimarer Republik, Walther Rathenau, erinnern.

Sachsen-Anhalts Landesregierung hatte das Vorgehen des Landesveraltungsamtes im April unterstützt. Begründung: Schornsteinfeger erhalten vom Staat ein Monopol für ihren Beruf, auf der Grundlage des Schornsteinfegergesetzes können sie sich überall Zugang verschaffen. Umkehrschluss: Bürger müssten einen Rechtsextremisten in ihr Haus lassen und könnten sich nicht dagegen wehren.

Wird dieses Szenario jetzt eintreten? Nach Stern-Angaben sieht das Verwaltungsgericht Halle im Schornsteinfegergesetz "keine Rechtsgrundlage für den Entzug". Da der Mann seine beruflichen Aufgaben bisher "ordnungsgemäß" erfüllt habe, wirke sich seine politische Gesinnung "augenscheinlich nicht auf seinen Beruf aus". Das Landesverwaltungsamt habe eine Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts angekündigt.

(sfk)

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