Es ist eine Reaktion auf den Dammbruch bei den Betriebsanmeldungen in zulassungsfreien Gewerken: Die größte deutsche Handwerkskammer verlangt von Existenzgründern jetzt einen Nachweis über die gewerbliche Nutzbarkeit der Räume am Firmensitz.
Hintergrund: Der Gründerboom in verschiedenen Baugewerken hat groteske Züge angenommen. In Neuss hatten 57 Bauhandwerker mit ein- und derselben Adresse 57 Unternehmen gemeldet. Alle stammten aus Polen.
Legalisierte Schwarzarbeit
Experten vermuten, dass die "Nachwuchsunternehmer" die neuen rechtlichen Möglichkeiten der novellierten Handwerksordnung und der europäischen Entsenderichtlinien geschickt ausnutzen. Hier wird bisherige Schwarzarbeit legalisiert, sagt ZDH-Präsident Otto Kenzler.
Bei Mehrfachanmeldungen von Firmensitzen unter einer Anschrift verständigen die Düsseldorfer Kammerjuristen jetzt den Zoll und die Ordnungsämter. Zudem will die HWK die Registrierung osteuropäischer Unternehmen bis zur Klärung der Rechtslage zurückstellen. Zuvor hatte die Bundesregierung die Registrierungspraxis der Kammern als zu großzügig kritisiert.
Düsseldorfs Kammerpräsident Wolfgang Sudhoff mag sich diesen Schuh nicht anziehen: "Die Verantwortung für die ruinösen Marktverhältnisse trägt die Bundesregierung. Mit der Novelle der Handwerksordnung sind den Handwerkskammern in 53 früheren Meisterberufen alle Kriterien für eine Prüfung von Zulassungsvoraussetzungen genommen worden."
Mit den aktuellen Maßnahmen habe die Handwerkskammer Düsseldorf "einen praktikablen Weg gesucht und gefunden, der Scheinselbstständigkeits-Welle entgegenzutreten".
Weitere Informationen zum Thema:
Billig-Lohn im Badezimmer
Branche aus den Fugen
Bescheidene Ansprüche