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Telefonrechnung mit Limit - kein Schutz

Kein Schutz vor hoher Telefonrechnung

Seit Jahresbeginn kann die Höhe der Telefonrechnung begrenzt werden, indem man seiner Telefongesellschaft eine Höchstgrenze für seine Rechnung mitteilt. Die Idee ist gut, funktioniert aber leider nicht. Wer sein Limit überschreitet, muss auch weiter zahlen.

Seit Jahresbeginn kann die Höhe der Telefonrechnung begrenzt werden, indem man seiner Telefongesellschaft eine Höchstgrenze für seine Rechnung mitteilt. Die Idee ist gut, funktioniert aber laut der Stiftung Warentest nicht. Die Berliner Verbraucherschützer warnen: Wer sein Limit überschreitet, muss auch weiter zahlen.

Was der Kunde bekommt, ist lediglich ein Gebührenimpuls. Damit können moderne Telefone die laufenden Gesprächskosten addieren. Für jeden Impuls rechnet das Telefon mit einem programmierten Einheitspreis. Doch die Anzeige ist ungenau und bietet keinen Schutz für Quasselstrippen. Wer weiter telefoniert, zahlt auch weiter.

Hohe Kosten für den Kunden

Dazu kommt: Den Tarifimpuls muss der Kunde beantragen und extra bezahlen. Telekom-Kunden mit analogem Telefonanschluss zahlen zwei, ISDN-Kunden bis zu drei Mark im Monat. Dafür

werden die Gebühren im Telefon angezeigt. Voraussetzung: ein Telefon mit Display und Gebührenanzeige. Auch das muss der Kunde kaufen oder von seiner Telefongesellschaft mieten.

In Zukunft soll der Kunde sein Limit im Telefon programmieren können. Ist diese Obergrenze erreicht, schaltet der Apparat automatisch ab. Vier schnurlose Telefone von Ascom und Ericsson bieten diese Funktion bereits heute. Auch bei einigen ISDN-Telefonanlagen gibt es eine solche Sperre.

Keine Kontrolle durch unterschiedliche Gebühren

Schwierig wird die Umsetzung einer strengen Kostenkontrolle vor allem durch den Wettbewerb,so die Stiftung Warentest. Viele Kunden nutzen mehrere Telefongesellschaften. Die Call-by-Call-Anbieter tauschen ihre Gebührensignale zwar seit Herbst 2000 untereinander aus, aber die Anzeige beim Kunden ist ungenau. Schuld sind die

unterschiedlichen Minutenpreise und Taktzeiten. Für den Gebührenimpuls werden sie in ein Einheitssignal übersetzt, das den Preis nur annähernd abbildet. Auch Sondertarife und Rabatte kann der Gebührenimpuls nicht signalisieren. Schlimmer noch: Die Telefongesellschaften arbeiten mit unterschiedlicher Technik.

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