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Rechnung

Kein Vorsteuerabzug bei Scheinfirmen

Kann die von einer Scheinfirma in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden? In dieser heiklen Frage verlieren Kläger immer wieder vor deutschen Finanzgerichten.

Kann die von einer Scheinfirma in Rechnung gestellte Umsatzstseuer als Vorsteuer geltend gemacht werden? In dieser heiklen Frage verlieren Kläger immer wieder vor deutschen Finanzgerichten. In einem Urteilsfall stieß der Betriebsprüfer in den Geschäftsbüchern eines Bauunternehmers auf Zahlungen an einen ausländischen Subunternehmer. Eine Scheinfirma wie sich herausstellte. Darauf hin versagte er dem Bauunternehmer den bereits geltend gemachten Vorsteuerabzug. Steuer- und Zinsnachzahlungen waren die bittere Folge (Finanzgericht Saarland, Urteil vom 17.2.2000, Az: 1 V 317/99).

Tipp: Soll auch Ihnen der Vorsteuerabzug bei Zahlungen an Scheinfirmen streitig gemacht werden, weisen Sie darauf hin, dass nach außen nur die "vermeintliche" Scheinfirma als Unternehmer aufgetreten sei. Aus diesem Grunde sei die Kürzung der Vorsteuer unzulässig.

Hilfe bieten Ihnen auch drei Broschüren unseres Steuerexperten Bernhard Köstler zum Thema "Der ausländische Subunternehmer". In diesen Broschüren finden Sie zahlreiche Argumentationshilfen, um Steuernachzahlungen und Haftungsbescheide zu verhindern. Weitere Informationen über die drei Broschüren, die zum Preis von jeweils 19,80 DM erhältlich sind, erhalten Sie telefonisch unter (0511) 8550 3625.

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