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Eine Person lackiert Holz mit Hilfe eines Pinsels

Faire Handwerkspartner

Keine AGB-Änderung zu Lasten des Handwerks

Durch die Reform der Mängelhaftung haben Handwerker neue Rechte bekommen. Doch Hersteller und Lieferanten könnten diese per AGB aushebeln. Einige verzichten jetzt bewusst darauf.

Seit Jahresanfang ist die Reform der Mängelhaftung in Kraft. Seither haben Handwerker, die unwissentlich fehlerhaftes Material verbauen, Anspruch auf den Ersatz der Ein- und Ausbaukosten. Dafür müssen die Händler nun ebenso geradestehen wie für die Materialkosten.

Diese gesetzliche Neuerung ist ein großer Fortschritt. Schließlich blieben Handwerker bis Ende letzten Jahres auf den Ein- und Ausbaukosten sitzen. Mit dem neuen Gewährleistungsrecht sind allerdings nicht alle Probleme gelöst: Denn Lieferanten und Hersteller können die Haftung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) begrenzen. Doch machen sie das auch? Der Verband Tischler Schreiner Deutschland (TSD) hat nachgefragt und die Initiative „Faire Handwerkspartner“ ins Leben gerufen.

Bislang machen 17 Unternehmen mit, darunter Hersteller, Zulieferer und Dienstleister für das Tischler- und Schreinerhandwerk. Diese Unternehmen haben erklärt, dass sie auf die ungerechte Abänderung der gesetzlichen Vorschrift ihrer AGB verzichten. Die vollständige Liste mit den Unternehmen, die bei „Faire Handwerkspartner“ mitmachen, finden Sie auf www.tischler-schreiner.de. (red)

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Mängelhaftung: Was gilt, wenn der Lieferant aus dem Ausland kommt?

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