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Steuern

Keine Ausnahmen für Kleine

Soll-Besteuerung oder nicht? Wer über der alten Umsatzgrenze liegt, muss vom sauren Apfel kosten.

von Jörg Wiebking

Einmal hin und einmal her: Renè Oelsner ist einer von vielen Unternehmern, die sich in diesem Jahr gleich zweimal mit dem Wechsel bei der Umsatzsteuervoranmeldung herumschlagen dürfen. Weil der Raumausstattermeister aus Wolfenbüttel 2005 zum ersten Mal mehr als 125 000 Euro Umsatz erwirtschaftet hat, fällt er unter die so genannte Soll-Besteuerung: Er muss nun die Umsatzsteuer abführen, sobald er eine Leistung erbracht hat, und nicht wie bisher erst dann, wenn der Kunde zahlt. Am 1. Juli darf Oelsner wieder zur Ist-Besteuerung zurückkehren. Das sieht zumindest ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, die die Umsatzgrenze in den alten Bundesländern auf 250 000 Euro anheben will. Das ärgert mich, denn das ist für uns viel zusätzlicher Aufwand für die paar Monate. Oelsner fragte beim Finanzamt nach: Ausnahmen gibt es nicht.

Das bestätigt Claudia Ende von der Bundessteuerberaterkammer. Die Kammer hatte das Bundesfinanzministerium um eine vereinfachende Übergangsregelung gebeten. Aber wir haben Hinweise aus dem Ministerium, dass es das wohl nicht geben wird. Renè Oelsner trifft das besonders hart, denn er arbeitet mit einer Buchhaltungssoftware, die Soll-Besteuerung gar nicht erst vorsieht. Also muss ich jetzt für die Zwischenzeit ein teures Zusatzmodul kaufen.

Das ist nicht das einzige Problem, das der Wechsel mit sich bringt. Wer davon betroffen ist, sollte jetzt Gas geben beim Forderungsmanagement, empfiehlt Unternehmensberater Oliver Borgmann aus Oldenburg. Wer zur Soll-Besteuerung wechselt, hat einen größeren Liquiditätsbedarf. Das sei für all jene schmerzlich, die viele offene Rechnungen haben und nun bei der Umsatzsteuer praktisch in Vorkasse gehen müssten.

Und was passiert, wenn ein Unternehmer knapp über der Grenze liegt und versehentlich die Umsatzsteuer weiter nach Ist-Besteuerung abführt? Das merkt das Finanzamt spätestens bei der Jahresveranlagung, sagt Steuerexperte Matthias Lefarth vom Zentralverband des Deutschen Handwerks. Die Finanzverwaltung könne für jede verspätete Zahlung einen halben Prozentpunkt Zinsen pro Monat kassieren. Ob das Finanzamt das tut, liegt in seinem Ermessen.

Nicht zuletzt warnt Berater Borgmann vor einem Gerücht, das sich überraschend hartnäckig hält: Wer zur Soll-Besteuerung wechselt, müsse nicht zwingend gleichzeitig von der einfachen zur doppelten Buchführung übergehen. Das ist erst ab 350 000 Euro Umsatz oder ab einem Gewinn von 30 000 Euro vorgeschrieben. Renè Oelsner nützt dieser Tipp wenig. Denn sein neues Softwaremodul für die Soll-Besteuerung funktioniere nur mit doppelter Buchführung. Also muss ich jetzt die ganzen Daten komplett eingeben und im Juli darf ich das dann wieder alles auf Null buchen.´

Link: www.oelsner.info

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