Foto: ©Blackosaka - stock.adobe.com

Recht

Keine Beitragspflicht für Ehrenämter

Für die ehrenamtliche Tätigkeit eines Kreishandwerksmeisters forderte die Deutsche Rentenversicherung Sozialversicherungsbeiträge nach. Seine Kreishandwerkerschaft hat dagegen geklagt. Mit Erfolg!

Der selbstständige Elektromeister hatte von der Kreishandwerkerschaft (KH) eine Aufwandsentschädigung für die mit seinem Amt verbundenen Repräsentations- und Verwaltungsaufgaben erhalten. Nach einer Prüfung der KH-Geschäftsstelle nahm die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) an, dass der Kreishandwerksmeister dort geringfügig beschäftigt sei und forderte pauschale Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von rund 2600 Euro nach.

Die Kreishandwerkerschaft wollte das nicht hinnehmen und klagte gegen die Deutsche Rentenversicherung. Der Aufwand hat sich gelohnt: Das Bundessozialgericht gab ihr in letzter Instanz schließlich Recht.

In der Urteilsbegründung heißt es, Ehrenämter zeichneten sich durch die Verfolgung eines ideellen, gemeinnützigen Zweckes aus. Sie unterschieden sich damit grundlegend von beitragspflichtigen, erwerbsorientierten Beschäftigungsverhältnissen. Die Gewährung von Aufwandsentschädigungen ändere daran nichts, selbst wenn sie pauschal und nicht auf Heller und Pfennig genau entsprechend dem tatsächlichen Aufwand erfolge. Auch die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben sei unschädlich, soweit sie unmittelbar mit dem Ehrenamt verbunden seien – wie zum Beispiel die Einberufung und Leitung von Gremiensitzungen.

 

Fazit: Angemessene pauschale Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter sind dem Gericht zufolge grundsätzlich beitragsfrei. Dies gilt auch dann, wenn der Amtsinhaber neben Repräsentationspflichten Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, die unmittelbar mit seinem Ehrenamt verbunden sind.

Quelle: Urteil des Bundessozialgerichts vom 16.08.2017, Aktenzeichen B 12 KR 14/16 R

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Wer trifft den Eimer? Bei den Handwerker Games für Schüler geht’s ums Spiel – und darum, Interesse an Handwerksberufen zu wecken.

Azubisuche mal anders

Handwerker Games: Mit diesem Event funktioniert Azubiwerbung

Mach‘ ein Spiel draus – unter diesem Motto organisiert die Kreishandwerkerschaft Ravensburg ihre Suche nach Nachwuchs. Und das mit Erfolg.

    • Personal, Personalbeschaffung
Euro-Schein und Euro-Münzen mit Werkzeug

Arbeitsrecht

Minijob auf Abruf: wöchentliche Arbeitszeit festlegen

Wer seine Minijobber auf Abruf beschäftigt, sollte eine wöchentliche Arbeitszeit vertraglich festschreiben. Sonst droht die Sozialversicherungspflicht.

    • Personal, Recht
Versicherungspflichtgrenze steigt 2024: Wer in die private Krankenversicherung wechseln will, muss deutlich mehr verdienen.

Politik und Gesellschaft

Sozialversicherung: Für Gutverdiener steigen 2024 die Abgaben

In der Sozialversicherung steigen 2024 die Beitragsbemessungsgrenzen und die Bezugsgröße. Welche Folgen hat das für Selbstständige?

    • Politik und Gesellschaft, Recht
Meldung zur Sozialversicherung: Beim SV-Meldeportal beginnt die Pilotphase am 1. Juli, später wird die Ausfüllhilfe dann für alle Nutzer freigegeben.

Arbeitsrecht

Meldeportal sv.net wird abgeschaltet: Was kommt dann?

Wer sv.net für die Meldung zur Sozialversicherung nutzt, muss sich bald für ein neues Portal anmelden. Denn die Anwendung sv.net wird im kommenden Jahr abgeschaltet.

    • Arbeitsrecht