Im Steuerstreit über die Abschreibungstabellen
haben Bundesfinanzministerium und Wirtschaftsverbände am Mittwoch
immer noch kein Einvernehmen erzielt. Klar sind indessen wenige
Änderungen und Ergänzungen zu der Anfang des Jahres in Kraft
getretenen allgemeinen Tabelle (AV) für die steuerliche Nutzungsdauer
der verschiedenen Wirtschaftsgüter von Möbeln bis zu Großanlagen. So
soll die Anfang des Jahres verlängerte Abschreibungszeit für
Personen- und Lastkraftwagen sowie Kombifahrzeuge um ein Jahr wieder
verkürzt werden, wie die Parlamentarische Finanzstaatssekretärin
Barbara Hendricks (SPD) am Mittwoch im Finanzausschuss mitteilte.
Diese Regelung, die "insbesondere dem Anliegen des Handwerks
Rechnung" trage, gelte nur für solche Fahrzeuge, die ganzjährig im
Lade- oder Kurzstreckenverkehr eingesetzt werden. Dies werde in die
Vorbemerkungen der neuen AV-Tabelle eingefügt, sagte Hendricks. Für
den Maschinenbau wird eine eigene Branchentabelle mit einer
günstigeren Regelung als heute erstellt. Die Wirtschaftsgüter der
Seehafenbetriebe sollen in die bestehende Branchentabelle für die
"Hochsee-, Küsten- und Binnen-Schifffahrt" übernommen.
Hendricks bekräftigte die Zusicherung der Regierung, dass die
Steuermehrbelastungen für die Wirtschaft aus der AV-Tabelle und den
noch zu ändernden mehr als 100 Branchentabellen zusammen nicht mehr
als 3,5 Milliarden Mark betragen sollen. "Auch unter Einbeziehung der
Afa-Tabellen werden die Unternehmen in Deutschland bis 2005 um rund
76 Milliarden Mark steuerlich entlastet", betonte Hendricks.