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Keine Einigung bei Abschreibungstabellen

Im Steuerstreit über die Abschreibungstabellen haben Bundesfinanzministerium und Wirtschaftsverbände am Mittwoch immer noch kein Einvernehmen erzielt. Klar sind indessen wenige Änderungen und Ergänzungen zu der Anfang des Jahres in Kraft getretenen allgemeinen Tabelle (AV) für die steuerliche Nutzungsdauer der verschiedenen Wirtschaftsgüter von Möbeln bis zu Großanlagen.

Im Steuerstreit über die Abschreibungstabellen

haben Bundesfinanzministerium und Wirtschaftsverbände am Mittwoch

immer noch kein Einvernehmen erzielt. Klar sind indessen wenige

Änderungen und Ergänzungen zu der Anfang des Jahres in Kraft

getretenen allgemeinen Tabelle (AV) für die steuerliche Nutzungsdauer

der verschiedenen Wirtschaftsgüter von Möbeln bis zu Großanlagen. So

soll die Anfang des Jahres verlängerte Abschreibungszeit für

Personen- und Lastkraftwagen sowie Kombifahrzeuge um ein Jahr wieder

verkürzt werden, wie die Parlamentarische Finanzstaatssekretärin

Barbara Hendricks (SPD) am Mittwoch im Finanzausschuss mitteilte.

Diese Regelung, die "insbesondere dem Anliegen des Handwerks

Rechnung" trage, gelte nur für solche Fahrzeuge, die ganzjährig im

Lade- oder Kurzstreckenverkehr eingesetzt werden. Dies werde in die

Vorbemerkungen der neuen AV-Tabelle eingefügt, sagte Hendricks. Für

den Maschinenbau wird eine eigene Branchentabelle mit einer

günstigeren Regelung als heute erstellt. Die Wirtschaftsgüter der

Seehafenbetriebe sollen in die bestehende Branchentabelle für die

"Hochsee-, Küsten- und Binnen-Schifffahrt" übernommen.

Hendricks bekräftigte die Zusicherung der Regierung, dass die

Steuermehrbelastungen für die Wirtschaft aus der AV-Tabelle und den

noch zu ändernden mehr als 100 Branchentabellen zusammen nicht mehr

als 3,5 Milliarden Mark betragen sollen. "Auch unter Einbeziehung der

Afa-Tabellen werden die Unternehmen in Deutschland bis 2005 um rund

76 Milliarden Mark steuerlich entlastet", betonte Hendricks.

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