Die Richter am Landesarbeitsgericht Frankfurt (LAG) gaben mit ihrem Urteil einem Monteur recht. Der war seit mehr als dreißig Jahren in dem Betrieb tätig und aufgrund seines Tarifvertrages ordentlich unkündbar. Aus gesundheitlichen Gründen konnte er auf Dauer keine Tätigkeiten im Bücken mehr ausführen. Der Chef gab an, ihn nicht mehr beschäftigen zu können, und kündigte dem Mitarbeiter fristlos.
Zwar komme eine Krankheit laut LAG grundsätzlich als wichtiger Kündigungsgrund infrage. Allerdings gelte schon für eine ordentliche Kündigung wegen Erkrankung ein ausgesprochen strenger Maßstab.
Ein Arbeitgeber müsse zunächst nach geeigneten Schonarbeitsplätzen suchen. Der Monteur in dem verhandelten Fall konnte immer noch eine im Betrieb gefragte Tätigkeit im Stehen erbringen. Deshalb musste der Chef ihn weiterbeschäftigen.
(bw)