Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Urteil

Keine fristlose Kündigung wegen Krankheit

Ein Mitarbeiter ist seit Langem krank und bringt aus Ihrer Sicht zu wenig Leistung? Damit müssen Sie vermutlich leben. Denn die Lösung dieses Problems kann nach einem aktuellen Urteil nur in Ausnahmefällen eine außerordentliche Kündigung sein.

Die Richter am Landesarbeitsgericht Frankfurt (LAG) gaben mit ihrem Urteil einem Monteur recht. Der war seit mehr als dreißig Jahren in dem Betrieb tätig und aufgrund seines Tarifvertrages ordentlich unkündbar. Aus gesundheitlichen Gründen konnte er auf Dauer keine Tätigkeiten im Bücken mehr ausführen. Der Chef gab an, ihn nicht mehr beschäftigen zu können, und kündigte dem Mitarbeiter fristlos.

Zwar komme eine Krankheit laut LAG grundsätzlich als wichtiger Kündigungsgrund infrage. Allerdings gelte schon für eine ordentliche Kündigung wegen Erkrankung ein ausgesprochen strenger Maßstab.

Ein Arbeitgeber müsse zunächst nach geeigneten Schonarbeitsplätzen suchen. Der Monteur in dem verhandelten Fall konnte immer noch eine im Betrieb gefragte Tätigkeit im Stehen erbringen. Deshalb musste der Chef ihn weiterbeschäftigen.

(bw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Starke Strömung und Schiffsverkehr: Schwimmen im Rhein ist besonders unter Alkoholeinfluss gefährlich und kann im Arbeitsverhältnis eine Pflichtverletzung darstellen.

Personal

Firmenfeier: Fristlose Kündigung für Sprung in den Rhein?

Gute Stimmung auf dem Partyschiff: Doch dann geht ein Mitarbeiter im Rhein baden und ruiniert damit die Stimmung. Der Betrieb revanchiert sich mit der Kündigung.

    • Personal, Arbeitsrecht
Sie wollen eine fristlose Kündigung ausstellen? 10 Fälle, in denen Arbeitgeber erfolgreich waren.

Recht

Die 10 besten Gründe für eine fristlose Kündigung

Fristlose Kündigungen sind schwierig, Arbeitsgerichte kassieren die oft wieder ein. Hier sind 10 Fälle, in denen Arbeitgeber damit erfolgreich waren.

    • Recht, Arbeitsrecht
Attest bis zum Ende des gekündigten Arbeitsverhältnisses: In diesem Fall war das laut Landesarbeitsgericht Niedersachsen unproblematisch, weil der Mitarbeiter schon vorher krankgeschrieben war.

Recht

Krank nach Kündigung: Was gilt für die Lohnfortzahlung?

Wenn sich ein Mitarbeiter nach der Kündigung krank meldet und wochenlang ausfällt, ist das verdächtig. In diesem Fall muss der Betrieb Lohnfortzahlung leisten.

    • Recht, Arbeitsrecht
Drei Paletten einfach mitgenommen: Das ist laut Gericht zwar eine Pflichtverletzung, aber in dem Fall kein Grund für eine fristlose Kündigung.

Personal

Fristlose Kündigung nach Mitnahme von Europaletten rechtens?

Ein Betrieb kündigt einem Mitarbeiter fristlos: Der Mann hatte 3 Europaletten aus der Firma abtransportieren lassen – für ein Osterfeuer. Das sagt ein Gericht dazu.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht