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Vorsicht bei Überweisungen

Keine Geld-zurück-Garantie bei falscher Kontonummer

Bei Banken und Sparkassen gelten vom 1. November neue Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die sind nicht immer von Vorteil für die Bankkunden. So werden die Rückbuchungsfristen kürzer, und bei Überweisungen sollten Sie künftig vorsichtiger sein: Ein Fehler bei der Kontonummer kann zum Verlust des Geldes führen.

Mit ihren neuen AGB setzen die Kreditinstitute Vorgaben der Europäischen Union um. Über die Folgen für Kunden informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:

Keine Fehlertoleranz: Überweisungsaufträge werden unwiderruflich wirksam, Korrekturen sind nicht mehr möglich. Zugleich werden Überweisungen nur noch anhand der Kontonummer und der Bankleitzahl ausgeführt. Ein Abgleich mit der Nummern mit dem Empfängernamen erfolgt nicht mehr. Das könne bei falschen Kontoangaben zu erheblichen Problemen führen.

Neue Lastschriften: Da eine neue Lastschrift eingeführt wird, müssen Kunden ihren Anbietern bei wiederkehrenden Zahlungen noch einmal die Zustimmung erteilen.

Kürze Rückbuchungsfrist: Das neue Lastschriftverfahren erlaubt Rückbuchungen nur noch innerhalb von acht Wochen. Bisher war das bis sechs Wochen nach Rechnungsabschluss möglich, der meist am Ende eines Quartals erfolgte.

Weitere Infos:

Verbraucherzentrale NRW: Infos zu neuen AGB der Kreditinstitute

(jw)

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