Hinzuverdienstgrenzen für Rentner: 2023 fällt sie für Frührentner komplett, bei Erwerbsminderungsrenten gibt es aber noch Hinzuverdienstgrenzen.
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Hinzuverdienstgrenzen für Rentner: 2023 fällt sie für Frührentner komplett, bei Erwerbsminderungsrenten gibt es aber noch Hinzuverdienstgrenzen.

Personal

Keine Hinzuverdienstgrenzen mehr bei Altersrenten

Mit einem Nebenjob können viele Rentner schon jetzt beliebig viel zu ihrem Altersgeld hinzuverdienen. Seit 2023 gilt das auch für Frührentner.

Bis Ende 2022 drohte Frührentner mit Nebenjob oft eine Rentenkürzung, wenn sie zu viel hinzuverdient haben. Diese Gefahr besteht nun nicht mehr, denn zum  1. Januar 2023 wurden die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner gestrichen, die vorzeitig in Altersrente gehen.

Wie das Bundesarbeitsministerium (BMAS) mitteilt, sind zudem die Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten zum Jahreswechsel deutlich angehoben worden:

  • Rente wegen voller Erwerbsminderung: Hier liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze nun bei 17.823,75 Euro.
  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: Die Hinzuverdienstgrenze beträgt seit dem 1. Januar 2023 nun 35.647,5 Euro pro Jahr.

Diese Pflichten kommen 2023 auf Arbeitgeber zu

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Laut BMAS orientieren sich diese Grenzen am Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung und werden jährlich angepasst.

Warum gibt es 2023 die Änderungen bei den Hinzuverdienstgrenzen? Die Bundesregierung verfolgt damit verschiedene Ziele:

  1. Durch die Aufhebung der Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten solle der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand dauerhaft flexibel gestaltet werden, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.
  2. Die Ausweitung der Hinzuverdienstmöglichkeiten bei den Erwerbsminderungsrenten sei „ein wichtiges Signal für erwerbsgeminderte Menschen, denen wir damit eine Brücke in den Arbeitsmarkt bauen“, so der Minister.

Weitere Infos zu den Änderungen bei den Hinzuverdienstgrenzen finden Sie in einem FAQ der Deutschen Rentenversicherung.

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