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Kündigung unwirksam

"Keine Lust" ist kein Kündigungsgrund

Dass ein Arbeitnehmer keine Lust mehr hat zu arbeiten, ist kein Kündigungsgrund. Selbst dann nicht, wenn er es dem Chef klar und unmissverständlich ins Gesicht sagt.

Als der Mitarbeiter eines Logistikunternehmens seinem Chef mitteilte, er habe keine Lust mehr zu arbeiten, packte der Arbeitgeber die vermeintliche Gelegenheit beim Schopfe und entließ den Mann fristlos. Das Arbeitsgericht Frankfurt erklärte die Kündigung einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge jedoch für unwirksam. Der Mitarbeiter habe seine Äußerung im Zorn und ohne ernsthafte Absicht geäußert. Voran gegangen waren mehrfach Konflikte mit dem Arbeitgeber wegen zu spät eingereichter ärztlicher Atteste.

Allerdings muss sich der Arbeitnehmer nun dennoch einen Job suchen. Der Arbeitgeber hatte vorsorglich wegen anderer Verfehlungen gleich noch eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen.

Arbeitsgericht Frankfurt:

Az. 7 C2301/08

(jw)

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