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Bankenurteil

Keine pauschalen Buchungsgebühren

Banken dürfen keine pauschalen Buchungsgebühren erheben. Das gilt nach einem höchstrichterlichen Urteil nun auch für Geschäftskunden.

Viele Banken sehen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, dass für Buchungen grundsätzlich eine Gebühr fällig wird. Dem hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun einen Riegel vorgeschoben: Eine solche Klausel der Sparkasse Baden-Baden hat der BGH für unwirksam erklärt, die einen einheitlichen „Preis pro Buchungsposten“ festlegt. Denn eine solche Klausel unterscheide nicht zwischen Buchungen, die der Kontoinhaber zu verantworten hat, und Falschbuchungen, die die Bank zu verantworten hat. Doch eine Bank hat keinen Anspruch auf ein Entgelt, „wenn ein Zahlungsauftrag fehlerhaft oder ohne Autorisierung ausgeführt wird“. Der Bankkunde hat auf Rückzahlung sämtlicher Buchungsgebühren für den Zeitraum 2007 bis 2011 geklagt. Das Gericht gab ihm aufgrund der Nichtigkeit der Klausel recht (Urteil vom 28. Juli 2015, Az. XI ZR 434/14).

Damit hat der BGH nun auch Klarheit für Geschäftskunden geschaffen. Für Privatkunden hatte das Gericht bereits im Januar entschieden, dass Kreditinstitute für fehlerhaft ausgeführte Buchungen keine Gebühren erheben dürfen. (Urteil vom 27. Januar 2015, Az. XI ZR 174/13)




(jw)

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