Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Reinvestition

Keine Steuerentlastung für Personengesellschaften

Personenunternehmen werden auch künftig ihre Gewinne aus Beteiligungsverkäufen nicht steuerfrei in neue Investitionen einfließen lassen können. Das Bundesfinanzministerium hat gegenüber handwerk.com anderslautende Meldungen dementiert. Die so genannten „Reinvestitionsrücklagen" seien „schlicht nicht finanzierbar", sagt Elke Pedack, Pressessprecherin des Bundesfinanzministeriums.

Personenunternehmen werden auch künftig ihre Gewinne aus Beteiligungsverkäufen nicht steuerfrei in neue Investitionen einfließen lassen können. Das Bundesfinanzministerium hat gegenüber handwerk.com anderslautende Meldungen dementiert. Die so genannten #8222;Reinvestitionsrücklagen" seien #8222;schlicht nicht finanzierbar", sagt Elke Pedack, Pressessprecherin des Bundesfinanzministeriums. Schließlich müssten die Länder die Steuerentlastung mitfinanzieren. Pedack: #8222;Da sehe ich derzeit keinen Spielraum."

Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt, hatte zuvor Berichte über bevorstehende Reinvestionsrücklagen ausdrücklich begrüßt. Die Unionsfraktion habe bereits bei der Verabschiedung der Unternehmenssteuerreform auf die "steuerliche Ungleichbehandlung" von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften hingewiesen. Hasselfeldt: #8222;Diese hat Personenunternehmen im vergangenen Jahr dazu veranlasst, sich verstärkt in die Rechtsform der Kapitalgesellschaft zu flüchten."

Ministeriumssprecherin Pedack mag dieser Argumentation nicht folgen: #8222;Es gibt unseres Erachtens keine Flucht in die Kapitalgesellschaften. Wenn dies passiert, dann aus betriebswirtschaftlichen Gründen." Das Steuerrecht sei nur ein Aspekt, der Unternehmen dazu veranlassen könne, ihre Rechtsform zu wechseln.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen der uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Verkürzte Abschreibung: Ob ein Gebäude noch nutzbar ist, muss künftig ein anerkannter Gutachter entscheiden.

Steuern

Kürzere Gebäudeabschreibung nur noch mit Gutachten

Nach immer mehr Anträgen auf verkürzte Gebäudeabschreibung hat das Bundesfinanzministerium nun die Regeln verschärft.

    • Steuern

Politik und Gesellschaft

Kundengeschenke: 35-Euro-Grenze bleibt doch wie bisher

Übersteigt der Wert eines Geschenks plus Steuern die 35-Euro-Grenze, fällt der Betriebsausgabenabzug weg. Das hat der Bundesfinanzhof im März entschieden. Doch jetzt rudert das Bundesfinanzministerium zurück.

    • Politik und Gesellschaft, Recht, Steuern

5 Tipps

Wann darf ich eine Rechnung rückwirkend korrigieren?

Endlich: Das Bundesfinanzministerium erlaubt rückwirkend die Korrektur von Rechnungen. 5 Tipps, was Sie dabei für den Vorsteuerabzug beachten müssen.

    • Steuern

Steuern

Bonpflicht: Voraussetzungen für elektronischen Kassenbeleg geklärt

Ein Kassenbeleg kann Kunden auch digital übermittelt werden. Unter welchen Bedingungen das zulässig ist, hat das Bundesfinanzministerium jetzt konkretisiert.

    • Steuern