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Reinvestition

Keine Steuerentlastung für Personengesellschaften

Personenunternehmen werden auch künftig ihre Gewinne aus Beteiligungsverkäufen nicht steuerfrei in neue Investitionen einfließen lassen können. Das Bundesfinanzministerium hat gegenüber handwerk.com anderslautende Meldungen dementiert. Die so genannten „Reinvestitionsrücklagen" seien „schlicht nicht finanzierbar", sagt Elke Pedack, Pressessprecherin des Bundesfinanzministeriums.

Personenunternehmen werden auch künftig ihre Gewinne aus Beteiligungsverkäufen nicht steuerfrei in neue Investitionen einfließen lassen können. Das Bundesfinanzministerium hat gegenüber handwerk.com anderslautende Meldungen dementiert. Die so genannten #8222;Reinvestitionsrücklagen" seien #8222;schlicht nicht finanzierbar", sagt Elke Pedack, Pressessprecherin des Bundesfinanzministeriums. Schließlich müssten die Länder die Steuerentlastung mitfinanzieren. Pedack: #8222;Da sehe ich derzeit keinen Spielraum."

Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt, hatte zuvor Berichte über bevorstehende Reinvestionsrücklagen ausdrücklich begrüßt. Die Unionsfraktion habe bereits bei der Verabschiedung der Unternehmenssteuerreform auf die "steuerliche Ungleichbehandlung" von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften hingewiesen. Hasselfeldt: #8222;Diese hat Personenunternehmen im vergangenen Jahr dazu veranlasst, sich verstärkt in die Rechtsform der Kapitalgesellschaft zu flüchten."

Ministeriumssprecherin Pedack mag dieser Argumentation nicht folgen: #8222;Es gibt unseres Erachtens keine Flucht in die Kapitalgesellschaften. Wenn dies passiert, dann aus betriebswirtschaftlichen Gründen." Das Steuerrecht sei nur ein Aspekt, der Unternehmen dazu veranlassen könne, ihre Rechtsform zu wechseln.

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