Personenunternehmen werden auch künftig ihre Gewinne aus Beteiligungsverkäufen nicht steuerfrei in neue Investitionen einfließen lassen können. Das Bundesfinanzministerium hat gegenüber handwerk.com anderslautende Meldungen dementiert. Die so genannten #8222;Reinvestitionsrücklagen" seien #8222;schlicht nicht finanzierbar", sagt Elke Pedack, Pressessprecherin des Bundesfinanzministeriums. Schließlich müssten die Länder die Steuerentlastung mitfinanzieren. Pedack: #8222;Da sehe ich derzeit keinen Spielraum."
Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt, hatte zuvor Berichte über bevorstehende Reinvestionsrücklagen ausdrücklich begrüßt. Die Unionsfraktion habe bereits bei der Verabschiedung der Unternehmenssteuerreform auf die "steuerliche Ungleichbehandlung" von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften hingewiesen. Hasselfeldt: #8222;Diese hat Personenunternehmen im vergangenen Jahr dazu veranlasst, sich verstärkt in die Rechtsform der Kapitalgesellschaft zu flüchten."
Ministeriumssprecherin Pedack mag dieser Argumentation nicht folgen: #8222;Es gibt unseres Erachtens keine Flucht in die Kapitalgesellschaften. Wenn dies passiert, dann aus betriebswirtschaftlichen Gründen." Das Steuerrecht sei nur ein Aspekt, der Unternehmen dazu veranlassen könne, ihre Rechtsform zu wechseln.