Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Steuern

Keine steuerfreie Veranstaltung ohne die Aushilfen

Betriebsveranstaltungen müssen allen Mitarbeitern offen stehen - auch den Aushilfskräften. Sonst streicht der Fiskus die pauschale Lohnbesteuerung.

Exklusiv: Schnell und effizient Stellen besetzen! 

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen, neue Mitarbeiter zu finden. Mehr als 500 Unternehmen haben mit uns schon einfach, schnell und effizient offenen Stellen besetzt! Alle Informationen zu unserem exklusiven Angebot für handwerk.com-User finden Sie hier.

Einfach Bewerber finden! 

Nach einem Urteil des Finanzgerichts München muss eine Betriebsveranstaltung auch Aushilfen offen stehen, andernfalls sei eine pauschale Lohnbesteuerung nicht möglich, berichtet die Website steuertipps.de

In dem behandelten Fall ging es um Unternehmen mit vier fest angestellte Mitarbeitern und bis zu 28 Aushilfskräften. Der Unternehmer fuhr mit den vier festen Mitarbeitern und einer einzigen Aushilfskraft für eine Woche nach Italien. Der Arbeitgeber ging davon aus, dass es sich um eine Betriebsveranstaltung handelt und zahlte er daher eine pauschale Lohnsteuer in Höhe von 25 Prozent.

Die Richter zeigten sich mit der pauschalen Besteuerung nicht einverstanden, da die Veranstaltung nicht allen Mitarbeitern offen gestanden habe. Es gebe kein betriebliches Erfordernis, die Reise nur für das Stammpersonal durchzuführen. Vielmehr habe die Reise einen Belohnungscharakter und unterliege damit als geldwerter Vorteil dem normalen Lohnsteuerabzug.

Weitere Information:

  • Finanzgericht München: Urteil vom 30. April 2009, Az. 15 K 3193/06

(jw)

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

Steuern

Steuervorteil für Arbeitgeberzuschuss in Gefahr

Einen Arbeitgeberzuschuss zu Fahrtkosten und Internet sollten Sie freiwillig und zusätzlich zahlen. Sonst streicht der Fiskus die günstige Lohnsteuerpauschalierung.

    • Steuern
Handwerk Archiv

UFH Berlin

Veranstaltungen im Mai

Existenzgründung für Frauen, Elektronische Rechnungssstellung und praktische Auto-Tipps vor Ort stehen in diesem Mai auf dem Programm der Unternehmerfrauen im Handwerk in Berlin. Hier geht's zu den Einladungen.

    • Archiv
Handwerk Archiv

Praxistipp

So funktionieren Tankgutscheine steuerfrei

Tankgutscheine sind in vielen Betrieben ein beliebtes Extra für die Mitarbeiter. Damit die Tankfüllung steuer- und abgabenfrei bleibt, müssen Arbeitgeber einige Regeln beachten. Sonst fährt der Fiskus mit.

    • Archiv
Handwerk Archiv

Firmenwagen

Steuerfrei nur ohne Fenster

Keine Fenster, Materialschränke und ein abgetrennter Ladekasten: Erst wenn ein Firmenwagen so richtig nach Arbeit aussieht, darf der Fiskus nicht automatisch private Nutzung unterstellen.

    • Archiv