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Steuern

Keine steuergünstige Betriebsfeier für Führungskräfte

Steuervorteile für eine Betriebsfeier gibt es, wenn die Feier allen Mitarbeitern offen steht. Feiernden Führungskräften bleibt eine andere Lösung.

Der Fall: Ein großes Unternehmen lud seine Führungskräfte zu einer Jahresabschlussfeier ein. Die Kosten: rund 17.400 Euro für Speisen, Getränke, Deko und das Unterhaltungsprogramm.

Kosten bis 110 Euro pro teilnehmenden Mitarbeiter kann ein Unternehmen lohnsteuerfrei für die Feier ausgeben. Liegt der Betrag höher, kann es stattdessen pauschal 25 Prozent Lohnsteuer abführen, damit die Mitarbeiter keinen geldwerten Vorteil versteuern müssen. Für diese Variante entschied sich das Unternehmen in diesem Fall.

Bei einer Betriebsprüfung vertrat der Fiskus jedoch die Auffassung, dass es sich nicht um eine Betriebsveranstaltung gehandelt habe, da die Feier nicht allen Mitarbeitern offen stand. Also handele es sich um eine Sachzuwendung an die Führungskräfte. Daher sei hier die bei Sachzuwendungen mögliche Pauschalierung der Einkommensteuer mit pauschal 30 Prozent anzuwenden. Der Fall landete vor Gericht.

Das Urteil: Das Finanzgericht Münster entschied im Sinne der Betriebsprüfer. Die 25-prozentige Pauschalierung sei nur anwendbar, wenn die Betriebsfeier allen Mitarbeitern aller Lohngruppen offen steht. (Urteil vom 20. Februar 2020, Az. 8 K 32/19 E,P,L)

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