Der Fall: Ein Vater will Tochter und Schwiegersohn steuerfrei ein Grundstück schenken. Schwiegerkindern steht jedoch nur einen Steuerfreibetrag von 20.000 Euro für Schenkungen und Erbschaften zu. Deutlich höher ist der Freibetrag für leibliche Kinder (400.000 Euro) und Ehegatten (500.000 Euro). Also schenkt der Vater das Grundstück der Tochter – und sie schenkt eine Hälfte direkt ihrem Gatten. Beide Schenkungen wickelt die Familie in einem einzigen Vertrag ab. Für das Finanzamt ein klares Anzeichen, dass hier der Schwiegervater dem Schwiegersohn direkt und steuerpflichtig ein halbes Grundstück geschenkt hat.
Das Urteil: Der Bundesfinanzhof (BFH) erklärte diese Kettenschenkung für zulässig. Es gebe nur eine Voraussetzung für die Steuerfreiheit: Der Schenkungsvertrag darf dem Beschenkten nicht vorschreiben, was er mit dem Geschenk machen soll – es zum Beispiel an jemanden andern weiterverschenken. Dass die Kettenschenkung in einem einzigen Vertrag abgewickelt wurde, schränke diese „Dispositionsfreiheit“ der Beschenkten nicht automatisch ein. Zumindest in diesem Fall sei dem Wortlaut des Vertrags nicht zu entnehmen, dass die Tochter in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt worden sei. (Beschluss vom 28. Juli 2022, Az. II B 37/21)
Tipp: Kettenschenkungen sind nicht ungewöhnlich und der BFH hat sie schon in mehreren Fällen bestätigt. Holen Sie dennoch einen Steuerberater und einen Notar ins Boot, um jedes finanzielle und rechtliche Risiko zu vermeiden.
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