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Steuern

Kfz-Steuer zu hoch: So ändern Sie den Bescheid!

Häufiger Fehler bei der Kfz-Steuer: Der Zoll stuft neu zugelassene leichte Nutzfahrzeuge vorschnell als Pkw ein. Das können Sie ändern.

Auf einen Blick:

  • Für neu zugelassene leichte Nutzfahrzeuge erlässt der Zoll neue Steuerbescheide: Wird so ein Fahrzeug fälschlich als Pkw eingestuft, erhöht sich die Kfz-Steuer.
  • Das liegt daran, dass der Zoll alleine nach der Zahl der in der Zulassung vermerkten maximalen Sitzplätze entscheidet und nicht anhand der tatsächlichen Plätze und der Nutzfläche.
  • Ändern lassen können Betriebe die Bescheide in drei Fällen: Es kommt dabei auf die Zahl der Sitzplätze und das Verhältnis der Ladefläche zur Nutzfläche an.

Ob der Zoll einen Kleintransporter oder Pritschenwagen als Pkw oder als Lkw einstuft, hat Auswirkungen auf die Kfz-Steuer: Mit einem Lkw fahren Betriebe steuerlich günstiger als mit einem Pkw – da kann es pro Fahrzeug schnell um ein paar Hundert Euro gehen. Selbst wenn die Zulassungsstelle das Fahrzeug längst als Lkw eingestuft hat, kann der Zoll es als Pkw einstufen.

Erstmals bekamen das viele Handwerksbetriebe im Frühjahr zu spüren, als der Zoll den kompletten Fahrzeugbestand auf diese Weise überprüfte. Betroffenen Fahrzeughaltern blieb so nur der Einspruchsweg. Doch künftig überprüft der Zoll auch alle neu zugelassenen leichten Nutzfahrzeuge automatisch auf ihre Einstufung, berichtet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) – und schon wieder müssen sich betroffene Handwerker aktiv gegen eine falsche Einstufung wehren.

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Wieso kommt es zu den fehlerhaften Einstufungen?

Als Pkw darf ein leichtes Nutzfahrzeug laut ZDH nur unter zwei Bedingungen eingestuft werden:

  • Es muss inklusive Fahrersitz über mehr als vier Sitze verfügen.
  • Und die für die Personenbeförderung bestimmte Fläche muss mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs ausmachen.

Doch der Zoll nehme die Fahrzeuge nicht in Augenschein. Stattdessen prüfe eine Software anhand der Zulassungsbescheinigungen nur die höchstmögliche Sitzplatzzahl. Die habe jedoch nicht immer etwas mit den tatsächlich verbauten Sitzplätzen zu tun. Das Flächenverhältnis ignoriere der Zoll dabei gleich ganz.

Wer kann sich gegen die zu hohe Kfz-Steuer wehren?

Betroffene Handwerksbetriebe können gegen den Bescheid Einspruch einlegen und das Fahrzeug dem Zoll zur amtlichen Begutachtung und Vermessung vorführen. Eine Einstufung als Lkw lässt sich nach Angaben des ZDH in drei Fällen erwirken:

1. Das Nutzfahrzeug verfügt über weniger als vier Sitze (inklusive Fahrersitz) und es gibt keine Befestigungsmöglichkeit für weitere Sitze: Sie können die Zulassung von der Zulassungsstelle kostenpflichtig ändern lassen.

2. Das Fahrzeug hat weniger als vier Sitzplätze, aber Befestigungsmöglichkeiten für weitere Sitze: Sie können die Befestigungsmöglichkeiten dauerhaft unbrauchbar machen, zum Beispiel durch Verschweißen. Dann müssten Sie ein Gutachten zum Beispiel durch einen TÜV-Gutachter erstellen lassen und dieses der Zulassungsbehörde vorlegen. Das kann allerdings den Wiederverkaufspreis mindern und ist bei Leasing-Fahrzeugen nicht erlaubt.

3. Das Fahrzeug verfügt über mehr als vier Sitzplätze oder Befestigungsmöglichkeiten für weitere Sitze, aber die Ladefläche beträgt mindestens 55 Prozent der Nutzfläche: Sie können das Fahrzeug dem Hauptzollamt zur Vermessung vorführen. Laut ZDH wurde in Einzelfällen der Nachweis durch aussagekräftige Fotos anerkannt.

In allen drei Fällen gilt: Ändert die Zulassungsstelle die Zulassungsdaten, dann übermittelt sie diese aktualisierten Daten automatisch an den Zoll, der dann einen geänderten Kfz-Steuerbescheid erlässt.

Erleichterung in Sicht

Der ZDH hat sich für Vereinfachungen im Verwaltungsverfahren eingesetzt, ohne Erfolg: „Bedauerlicherweise ist trotz guten Willens auf allen Seiten eine Möglichkeit zur Verknüpfung der Daten nicht gefunden worden“, berichtet der Verband.

Perspektivisch sei jedoch eine Erleichterung zu erwarten: Ab Mitte des Jahres 2020 werde dem Zoll aus einer Datenbank die tatsächliche Sitzplatzanzahl der Neufahrzeuge zur Verfügung stehen.

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