Im Masterplan zum Bürokratieabbau hat die Bundesregierung eine
Verschlankung der Vergaberichtlinien angekündigt. Die Baubranche vermutet dahinter
eine Mogelpackung und wittert puren Aktionismus.
An die Stelle der einzelnen Vergabe- und Vertragsordnungen (VOB, VOL und
VOF) soll nach dem aktuellen Stand der Diskussion eine einzelne
Rechtsverordnung treten. Damit könne nach Angaben des
Bundeswirtschaftsministeriums der Gesamtumfang der Vergaberegeln um zwei
Drittel reduziert werden. Dagegen laufen mittlerweile die Spitzenverbände
der Bauwirtschaft Sturm. Hauptkritikpunkt: Die Vergabegerechtigkeit und die
Transparenz im Vergaberecht gehen verloren.
Dass durch die
Aufgabe der paritätisch besetzen Gremien die Bau- und Ausbaubetriebe
weiter benachteiligt werden könnten, befürchtet Elmar Esser, Rechtsexperte des Zentralverbandes des
Deutschen Baugewerbes (ZDB). Bisher sind die Gremien, die die
Vergaberichtlinien regelmäßig fortschreiben, mit Vertretern der
Auftragnehmer und der Auftraggeber besetzt. "Durch die paritätische
Besetzung haben wir bisher immer alle Interessen unter einen Hut bekommen",
sagt Esser. Weil die Bundesregierung die neue Rechtsordnung im Alleingang herausgeben wolle, könne das endgültig vorbei sein.
Esser sieht noch auf ein weiteres Risiko, das überregionale Ausschreibungsverfahren für die Unternehmen erheblich erschweren würde: Die Kommunen seien durch den entstehenden Auslegungsspielraum
bei der Rechtsverordnung nicht mehr an ein bundesweit einheitliches
Regelwerk gebunden. Die Folge: "Es würde ein Flickenteppich der
Vergaberegeln entstehen. Damit wäre ein wirklicher Wettbewerb
auch über Landesgrenzen hinweg kaum mehr möglich, da die Transparenz in der
Vergabepraxis verloren ginge.
Teile der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) sind erst Ende des vergangenen Jahres
novelliert und an die neuen Bestimmungen des Schuldrechts und des Gesetzes
zu Beschleunigung fälliger Zahlungen angepasst worden.
Die wichtigste Neuregelung betrifft die Verjährungsfrist für
Mängelansprüche des Auftraggebers. Sie wurde von zwei auf vier Jahre
verlängert und liegt damit sogar um ein Jahr unter der Frist des
Bürgerlichen Gesetzbuches.
Es sei nur schwer
nachzuvollziehen, warum an der VOB gerüttelt werde, meint Esser. Sie habe
sich in der Praxis über Jahre hinweg bewährt.
Für "nicht sehr realistisch" hält Esser auch die Aussagen im
Masterplan Bürokratieabbau, nach denen zwei Drittel der bestehenden
Vergaberegeln gestrichen werden könnten. In der Praxis werde eher
das Gegenteil der Fall sein: "Da wird enormer Aufwand für
nichts betrieben."