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Berufsgenossenschaften

Klage für mehr Wettbewerb

Eine Reihe von Unternehmern pocht auf die freie Wahl ihrer betrieblichen Unfallversicherung und zieht in Musterprozessen vor Gericht.

Malermeister Dietmar Ahle ist sauer. Sauer genug für einen ungleichen Kampf. Im Visier: Die Berufsgenossenschaften. "Die Anhebung der jährlichen Zwangsbeiträge sowie die Konkurrenz von Betrieben aus den östlichen EU-Ländern, die von den Zahlungen befreit sind, lassen mir nur einen Weg: Die schriftliche Kündigung und die Klage vor dem Sozialgericht", erklärt der Paderborner Unternehmer.

Ahles Gang vor Gericht ist kein Einzelfall. Verbände wie die Arbeitsgemeinschaft Selbstständiger Unternehmer e.V. oder der Bund der Steuerzahler rufen seit Monaten dazu auf, sich einem Musterprozess gegen die Berufsgenossenschaften anzuschließen. Etwa zwölf Verfahren sind inzwischen in erster Instanz bei den Sozialgerichten anhängig.

"Bei dieser Aktion handelt es sich um rein politisches Agieren. Einem Antrag auf Entlassung aus der Mitgliedschaft kann eine Berufsgenossenschaft - selbst wenn sie das wollte - durch die bestehende Gesetzeslage gar nicht stattgeben", wehrt sich Andreas Baader, Sprecher des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften.

Dieses Argument lasssen die Anwälte der Bonner Kanzlei Hümmerich nicht gelten. Sie koordinieren den bundesweiten Musterprozess gegen die Berufsgenossenschaften und vertreten nach eigenen Angaben rund 200 Unternehmen. "Gerade aus europarechtlicher Perspektive ist das jetzige System nicht ohne weiteres hinzunehmen. Das Votum der Betriebe für eigenverantwortliche Versicherungsformen verdient mehr Gehör", unterstreicht Anwalt Reinhold Mauer, der die Überlebenswahrscheinlichkeit der Berufsgenossenschaften mit allenfalls 50 Prozent bewertet.

Selbstbewusste Berufsgenossenschaften

Selbstbewusst treten auch die Berufsgenossenschaften auf. "Natürlich nehmen wir die Klagen der Betriebe ernst. Zugleich sind wir der einzige Zweig der Sozialversicherung, der bei attraktiven Dienstleistungen langjährig stabile, sogar leicht sinkende Beiträge aufzuweisen hat", erläutert Baader. Im Jahr 2002 seien von den Unternehmen im Schnitt gerade einmal 1,33 Prozent der Löhne und Gehälter an die Berufsgenossenschaften abgeführt worden.

Überdies könne Baader sich keine privatwirtschaftliche Versicherung vorstellen, die sich auf eine Haftungsablösung der Betriebe einlasse. Auch die Frage, wie im Falle eines Systemwechsels mit den jetzigen Versorgungsfällen umzugehen ist, sei nicht hinreichend geklärt: "Die Austrittsschreiben bewirken ebenso wie die Klagen nichts außer Kosten und Aufwand - sowohl für die beteiligten Unternehmen als auch für die Berufsgenossenschaften und Gerichte."

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