Unterstützt wird die Beschwerde vom Berufsverband Unabhängiger Handwerker (BUH), dessen Vorstandsmitglied und Pressesprecher Thomas Melles verdeutlicht, dass die Klage erst zur Annahmeentscheidung ansteht. Hintergrund sei auch das Urteil des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs. Dieser hatte vor kurzem eine Benachteiligung der österreichischen Handwerker festgestellt: Während für sie im allgemeinen die Meisterpflicht gelte, würden ausländische Kollegen mit mehrjähriger Berufserfahrung in der Regel eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Diese Praxis hatte das Gericht als "Inländerdiskriminierung" und damit verfassungswidrig bezeichnet.
Handwerker klagt vor Gericht
Klage gegen die Handwerksordnung
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Handwerksordnung hat ein Steinmetz aus Naumburg eingereicht, der sein Handwerk auch ohne Meisterbrief ausüben will. Die Klage bezieht sich dabei auf das Reisegewerbe, wonach ohne vorhergehende Bestellung außerhalb gewerblicher Niederlassungen Waren und Leistungen angeboten werden dürfen.