Dabei berufen sie sich, so das Handelsblatt, auf ein Gutachten des Steuerrechtlers Hans-Wolfgang Arndt. Seiner Einschätzung nach müssten AGs und GmbHs lediglich einen Körperschaftssteuersatz von 25 Prozent zahlen. Die der Einkommensteuer unterliegenden Personengesellschaften jedoch werden mit maximal 48,5 Prozent belastet. Selbst nach Einführung der dritten Stufe im Jahr 2005 liege die Besteuerung noch um 30 Prozent höher als bei Kapitalgesellschaften.
Das Bundesfinanzministerium wies die Vorwürfe zurück. Die Reform werde sich als verfassungsgemäß erweisen, so ein Sprecher gegenüber dem Handelsblatt, schließlich schnitten 90 bis 95 Prozent aller persönlich haftenden Unternehmer im Vergleich zu Kapitalgesellschaften besser ab.