Wer die Warnhinweise rechtzeitig erkennt, kann schlechte Geschäfte mit faulen Kunden vermeiden. Die Wirtschaftsjournalistin Antje Todt und der Unternehmensberater Kurt Assfalg erklären, worauf es zu achten gilt.
Immer wieder beklagen sich Mittelständler über die schlechte Zahlungsmoral ihrer Kunden. Der Ausfall von Forderungen belastet kleine und mittlere Unternehmen erheblich. Ungewollt wird der Betriebsinhaber zum Kreditgeber eine Situation, die gerade bei eigenkapitalschwachen Unternehmen schnell zu Zahlungsschwierigkeiten führt.
Wer Liquiditätsprobleme durch säumige Zahler vermeiden will, sollte sich nicht allein auf juristische Wege verlassen. Professionelles Forderungsmanagement ist ein wichtiges Mittel, um Unternehmenskrisen und Insolvenzen vorzubeugen und die eigene Liquidität sicherzustellen.
Verschaffen Sie sich in regelmäßigen Abständen Kenntnisse über das Zahlungsverhalten und die Zahlungsfähigkeit Ihrer Kunden. Beobachtungen der eigenen Mitarbeiter geben häufig wichtige Hinweise auf die Zahlungsfähigkeit von Geschäftspartnern.
Stellen Sie fest, welche Zahlungsziele Ihr Kunde in Anspruch nimmt und ob und wie oft er diese überschreitet.
Sinkende Bestellmengen, das Nicht-mehr-nutzen von Skontofristen sowie Auftragsstornierungen können ebenfalls auf Zahlungsschwierigkeiten der Kunden deuten.
Bankauskünfte können Ihnen Hinweise auf das bisherige Zahlungsverhalten des Kunden gegenüber Kreditinstituten liefern. Die Auskunftsbereitschaft der Banken ist jedoch sehr unterschiedlich und die Auskünfte bedürfen in aller Regel der Interpretation.
Weitere externe Informationsquellen sind die veröffentlichten Jahresabschlüsse von Unternehmen sowie Wirtschaftsauskunfteien, die kostenpflichtig Auskünfte zum Beispiel über Haftungslage und Bilanzen von Unternehmen erteilen. Die Schutzgemeinschaft für Abzahlungskäufe (Schufa) unterhält ein bundesweites Schuldnerregister, in dem Mahn- und Vollstreckungsbescheide registriert werden.
Ein Einblick in das Grundbuch gibt Hinweise auf die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und über die Belastungen, die der Eigentümer zu tragen hat.
Im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts sind Personen eingetragen, die im Rahmen einer Zwangsvollstreckung eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.
Machen Sie sich in Sachen Bonitätsprüfung bewusst: Das Einholen externer Informationen kostet Zeit und Geld. Zudem müssen Sie die Informationen auch richtig deuten. Hier können externe Dienstleister häufig schneller zum Ziel gelangen.
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Nichtzahler unter Druck
Stellen Sie sicher, dass der Eingang von Zahlungen ständig überwacht wird (offene Posten-Liste). Achten Sie sowohl auf Termine als auch auf den richtigen Betrag. Zahlungen, die innerhalb von 30 Tagen beim Empfänger eingehen, gelten als fristgerecht.
Das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen sieht vor, dass Schuldner auch ohne Mahnungen bereits 30 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug geraten. Nach Ablauf der 30 Tage können Verzugszinsen von fünf Prozent über dem Basiszinssatz der Kreditinstitute berechnet werden. Um Ihren Zahlungsanspruch durchzusetzen, sollten Sie die Kunden trotzdem an den Ausgleich fälliger Rechnungen erinnern. Rufen Sie die Kunden an und erinnern Sie sie freundlich an Ihre Rechnung. Klären Sie vorher, ob Sie Ihre Leistung wie vereinbart erbracht haben zum Beispiel, ob die Lieferung vollständig war. Erhalten Sie keine Zahlung, schicken Sie eine schriftliche Zahlungserinnerung.
Gehen Sie Aussagen von Kunden wie Die Rechnung wurde bereits überwiesen auf den Grund. Lassen Sie sich gegebenenfalls eine Bankbestätigung zeigen. Auch Ihre Bank will wissen, wo das Geld bleibt und was Sie tun, um an das Geld zu kommen.
Rechnungen zügig stellen
Schaffen Sie durch Einräumen von Skontofristen Anreize für Ihre Kunden, möglichst schnell zu zahlen. Kalkulieren Sie die Kosten, die Ihnen durch den Lieferantenkredit entstehen, in den Angebotspreis ein. Stellen Sie nachdem Sie die vereinbarte Leistung erbracht haben Ihre Forderung zügig in Rechnung.
Achten Sie dabei auf eine korrekte Bezeichnung des Schuldners. Bei Einzelfirmen heißt das: Nennen des Inhabers mit Vor- und Nachnamen, bei Personengesellschaften sollten sämtliche Gesellschafter mit Vor- und Nachnamen bekannt sein. Bei Kapitalgesellschaften muss der genaue Firmenname angegeben werden vor allem dann, wenn Sie in einer Firmengruppe mit mehreren Gesellschaften zu tun haben.
Beachten Sie formale Kriterien bei der Vertragsgestaltung. Dazu gehört das Nennen der Zahlungsbedingungen. Bei der Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müssen Sie Ihre Kunden eindeutig auf deren Existenz hinweisen. Ansonsten ist der Gebrauch von AGB nicht zulässig. Listen Sie die erbrachten Leistungen vollständig und korrekt auf und stellen Sie sicher, dass die jeweils vereinbarten Preise berücksichtigt wurden. Ungenauigkeiten in der Rechnung können zu Verzögerungen führen.